Der Europäische Fußballverband (UEFA) hat für die K.-o.-Phasen der Champions League und Europa League spezielle Coronavirus-Regeln erlassen. Grundsätzlich sind die gastgebenden Vereine dafür zuständig, dass die angesetzten Spiele stattfinden. Gelingt das auch durch die Verlegung an einen neutralen Ort oder einen zeitnahen anderen Termin nicht, wird die Partie mit 3:0 für den Gastverein gewertet.