Homeoffice-Gesetz in Begutachtung

Das Homeoffice-Gesetz ist nun in Begutachtung. Bis zu einem Beschluss im Parlament wird es noch bis in den April dauern. Die Sozialpartner hatten sich im Dezember geeinigt. Danach gab es noch Nachverhandlungen mit dem Finanzministerium.

Der Ministerratsbeschluss erfolgte am 27. Jänner. Nun sind alle Stakeholder eingeladen, kurzfristig bis 19. Februar ihren Standpunkt zum Vorhaben einzubringen. Eine Evaluierung erfolge nach zwei Jahren, teilte das Arbeitsministerium heute mit.

„Die Bundesregierung stellt mit dem Homeoffice-Maßnahmenpaket 2021 nun klare Rahmenbedingungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht im Interesse aller Beteiligten bereit“, sagte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher. „Das Thema wird auch über die Krise hinaus eine wichtige Rolle spielen“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). „Ich bin sehr froh, dass wir mit den neuen Regelungen mehr Klarheit und Sicherheit schaffen können“, sagte Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne).

Konkrete Definition

Arbeit im Homeoffice soll eine konkrete Definition erhalten: „Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.“ Dazu soll die Privatwohnung, der Nebenwohnsitz, aber auch eine Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten zählen. Telearbeit beispielsweise von einer Parkbank aus sei davon nicht umfasst, so das Arbeitsministerium.

Homeoffice bleibt Vereinbarungssache und ist künftig schriftlich auszumachen. Von beiden Seiten kann die Vereinbarung binnen einer Frist von einem Monat begründet widerrufen werden. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die digitalen Arbeitsmittel für das Homeoffice zur Verfügung zu stellen. Es soll jedoch eine angemessene Pauschale vereinbart werden, wenn die Arbeitnehmer ihre eigenen Mittel bereitstellen.

Schaden, Unfall und Mehrkosten

Entsteht ein Schaden, so gelten die Regeln des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes auch dann, wenn der Schaden durch eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person oder Haustiere verursacht wird. Der Arbeitnehmerschutz ist insofern gewährleistet, als dass uneingeschränkt die Regeln des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes beim Arbeiten im Homeoffice gelten. Arbeitsinspektorate haben ein ausdrückliches Betretungsverbot für private Wohnungen.

Passiert ein Unfall während der Arbeit zu Hause, haben die Arbeitnehmer denselben Unfallversicherungsschutz wie im Büro. Auch Wegunfälle sind geschützt – etwa der Weg vom Homeoffice in den Kindergarten oder in die Schule sowie zur Bank.

Fix ist, dass alle steuerlichen Maßnahmen mit Ende 2023 befristet sind. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops und Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können – in Summe also bis zu 600 Euro. Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten.