Ghislaine Maxwell laut Anwältin im Gefängnis „missbraucht“

Die Ex-Freundin des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist nach Angaben ihrer Anwältin im Gefängnis „körperlich missbraucht“ worden. In einem Brief an die New Yorker Richterin Alison Nathan beklagte die Anwältin Bobbi Sternheim gestern die Haftbedingungen für Maxwell.

Der Übergriff sei durch einen Justizvollzugsbeamten auf die 59-Jährige während einer Routinedurchsuchung in ihrer Zelle verübt worden.

Der Beamte habe Maxwell außerhalb der Sichtweite der Sicherheitskamera in ihrer Isolationszelle platziert, um sie abzutasten, und dabei „körperlich missbraucht“, schrieb Sternheim. Als Maxwell angekündigt habe, den Vorfall öffentlich zu machen, sei ihr gedroht worden.

Antrag auf Freilassung abgelehnt

Bereits in der Vergangenheit hatten Maxwells Anwälte bei den Behörden Beschwerden wegen der Haftbedingungen ihrer Mandantin eingereicht und ihre Freilassung gegen Kaution beantragt. Zuletzt hatte Richterin Nathan einen solchen Antrag im vergangenen Dezember abgelehnt. Sie begründete das mit einem Fluchtrisiko Maxwells.

Maxwell, die die gegen sie erhobenen Vorwürfe einer Beteiligung am sexuellen Missbrauch von Minderjährigen wiederholt zurückgewiesen hat, sitzt seit ihrer Festnahme am 2. Juli vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Ihr Prozess in New York soll im Sommer dieses Jahres beginnen. Ihr drohen bis zu 35 Jahre Haft.

Sie steht unter Verdacht, minderjährige Mädchen für Epstein rekrutiert zu haben, die von dem Investmentbanker dann sexuell missbraucht wurden. Die heute 59-Jährige soll an dem Missbrauch teilweise auch selbst beteiligt gewesen sein. Das jüngste Opfer war laut Staatsanwaltschaft 14 Jahre alt.