Keine Blümel-Beschwerde gegen Hausdurchsuchung

Trotz der harten Vorwürfe der ÖVP gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) keine Beschwerde gegen die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung einbringen. Die Frist dazu läuft bis Mitte kommender Woche.

Auch die Kritik seiner Partei an der WKStA wiederholte Blümel heute bei einer Pressekonferenz nicht und lobte im Gegenteil die „sehr professionelle und sehr sensible Vorgangsweise“.

"Sensible Vorgangsweise der WKStA

Die inhaltlichen Vorwürfe der ÖVP gegen die WKStA wolle er nicht beurteilen, wie Blümel sagte. Dazu sei er „zu wenig juristisch bewandert“. Allerdings betonte Blümel erneut, „dass ich die Zusammenarbeit mit der WKStA als eine sehr professionelle und sehr sensible Vorgangsweise befunden habe“.

Eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung vom 11. Februar will Blümel nicht einlegen. Die Frist dafür läuft 14 Tage. „Ich will möglichst alles zur Aufklärung beitragen, ich will das Verfahren nicht verzögern, sondern beschleunigen und deshalb werde ich davon Abstand nehmen.“