Parteispenden: Martina Kurz bestätigt „Verwechslung“

In der Debatte über eine etwaige Namensverwechslung rund um die Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich heute die frühere Novomatic-Aufsichtsrätin Martina Kurz zu Wort gemeldet.

Ein Treffen von Novomatic-Chef Johann Graf mit einer Person namens „Kurz“ war als einer der Gründe für die Hausdurchsuchung genannt worden. In einer eidesstattlichen Erklärung betonte Martina Kurz, dass es sich um einen persönlichen Termin von ihr bei Graf gehandelt habe.

Im Akt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird von den Ermittlern rund um einen entsprechenden Kalendereintrag vom 25. Juli 2017 von Graf mit „Kurz“ laut Medienberichten explizit darauf hingewiesen, dass Grafs Schwiegertochter Martina Kurz heiße, man dennoch davon ausgehe, dass es sich um den Kanzler handle.

„Persönlicher Termin mit Prof. Johann Graf“

Heute wandte sich nun abermals Grafs Rechtsanwalt Christopher Schrank in einer Presseaussendung an die Öffentlichkeit, um noch einmal zu betonen, dass es sich „bei dem in der Durchsuchungsanordnung der WKStA angesprochenen Termin mit dem Betreff ‚Kurz‘ um eine Besprechung zwischen meinem Mandanten und der damaligen Aufsichtsrätin Mag. Martina Kurz gehandelt hat“.

Martina Kurz habe das auch in einer eidesstattlichen Erklärung festgehalten: „Ich war im Juli 2017 Mitglied des Aufsichtsrates der NOVOMATIC AG und hatte am 25.07.2017 um 13:00 Uhr einen persönlichen Termin mit Prof. Johann Graf. Es ist mir ein Anliegen, mit dieser Klarstellung die in den letzten Tagen öffentlich kommunizierte Verwechslung aufzuklären“, hieß es in der Aussendung.

ÖVP-Kritik an WKStA

Die ÖVP kritisiert die WKStA seit Tagen und verweist dabei unter anderem auf diesen Aspekt. „Dass es aufgrund einer Namensverwechslung bei einem Kalendereintrag zu einer Hausdurchsuchung bei einem Regierungsmitglied gekommen ist, zeugt von wenig gewissenhafter Arbeit“, hatte etwa ÖVP-Klubchef August Wöginger gemeint.

Blümel will keine Beschwerde einlegen

Finanzminister Blümel will indes keine Beschwerde gegen die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung einbringen. Die Frist dazu geht bis Mitte kommender Woche.

Auch die Kritik seiner Partei an der WKStA wiederholte Blümel heute bei einer Pressekonferenz nicht und lobte im Gegenteil die „sehr professionelle und sehr sensible Vorgangsweise“.

„Sensible Vorgangsweise der WKStA“

Die inhaltlichen Vorwürfe der ÖVP gegen die WKStA wolle er nicht beurteilen, wie Blümel sagte. Dazu sei er „zu wenig juristisch bewandert“. Allerdings betonte Blümel erneut, „dass ich die Zusammenarbeit mit der WKStA als eine sehr professionelle und sehr sensible Vorgangsweise befunden habe“.

Eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung vom 11. Februar will Blümel nicht einlegen. Die Frist dafür läuft 14 Tage. „Ich will möglichst alles zur Aufklärung beitragen, ich will das Verfahren nicht verzögern, sondern beschleunigen und deshalb werde ich davon Abstand nehmen.“