FFP2-Maskenpflicht auch an Orten im Freien möglich

Die FFP2-Maskenpflicht kann von lokalen Behörden nun auch für bestimmte Bereichen im Freien angeordnet werden. Ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bestätigte heute, dass ein entsprechender Erlass, der bisher das Verordnen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien ermöglichte, im Februar entsprechend adaptiert wurde. Angesichts der weiter steigenden Zahl der Neuinfektionen sprach der Minister heute von einer „Risikophase bis Ostern“.

Eine Pflicht, auch im Freien eine FFP2-Maske zu tragen, bestehe derzeit bereits auf Outdoor-Märkten, so Anschober am Rande einer Pressekonferenz. Mit der Adaptierung des Erlasses kann nun im Bedarfsfall seitens der lokalen Behörden eine solche Pflicht auch für andere stark frequentierte Orte im Freien – etwa bei Warteschlangen vor Einkaufszentren – angeordnet werden.

Zuständig sind die lokalen Behörden, konkret die Landeshauptleute bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden, und zwar dann, „wenn sie es als notwendig erachten“, so ein Sprecher Anschobers auf APA-Anfrage. „Das ist nicht der übliche Bereich, sondern dort, wo es eine hohe Frequenz gibt, wo der Mindestabstand aus unterschiedlichen Gründen nicht immer eingehalten werden kann“, sagte Anschober selbst.

„Risikophase bis Ostern“

Angesprochen auf den Anstieg der Neuinfektionen auf zuletzt knapp 2.000 sagte Anschober auf der Pressekonferenz: „Die Zahl ist eine, die in den letzten Tagen gestiegen ist, so ist es.“ Es bestehe durch die „immer stärkere Ausbreitung der beiden Mutationen“ ein Druck auf die Infektionszahlen.

„Deswegen sind die beiden Wochen eine Risikophase bis Ostern. Die Umstellung, die Transformation vom Stammvirus auf die zwei Mutationen, die deutlich ansteckender sind, ist ein Thema, das den Druck verstärkt. Wir steuern dagegen mit den FFP2-Masken, dem Mindestabstand und ganz stark mit den Testungen.“