Neues Verfahren gegen Ungarn eingeleitet

Ungarn widersetzt sich nach Ansicht der EU-Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Umgang mit Nichtregierungsorganisationen. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde heute ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Lenkt die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nicht ein, drohen dem Land hohe Geldstrafen.

„Der Europäische Gerichtshof war deutlich – die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht“, sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. Deshalb mache man nun diesen „entschiedenen Schritt“.

NGOs seien ein unverzichtbarer Teil der Demokratien. „Wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen.“ Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.

Ungarn müsse nun innerhalb von zwei Monaten alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um dem EuGH-Urteil vom Juni zu entsprechen, forderte die Brüsseler Behörde. Andernfalls könnte sie den Fall erneut vor das höchste EU-Gericht bringen und finanzielle Sanktionen fordern.