Berichtspflicht an Oberstaatsanwaltschaft gelockert

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der derzeit auch für Justiz zuständig ist, hat die dreitägige Berichtspflicht an die staatsanwaltschaftlichen Oberbehörden zurückgenommen.

Eine entsprechende Weisung erging heute an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, hieß es aus dem Justizressort gegenüber der APA. Es muss zwar weiterhin etwa im Fall einer Hausdurchsuchung berichtet werden, künftig aber nicht mehr drei Tage vorher, sondern spätestens mit Beginn der Durchführung der Maßnahme.

Damit kehrt man zur früheren Praxis zurück. Konkret nahm Kogler den Drei-Tage-Berichtspflicht-Erlass, der Ende 2018 unter ÖVP-Justizminister Josef Moser ergangen war, zurück. Das sei ein erster Schritt, um die Effizienz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit zu stärken, hieß es aus Koglers Büro.

Gesetzesvorschlag in den nächsten Wochen

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die während ihrer Babypause von Kogler vertreten wird, hat eine umfassende Reform der Berichtspflichten in Auftrag gegeben. In den nächsten Wochen soll ein Gesetzesvorschlag zur Änderung der Berichtspflichten an den Koalitionspartner ÖVP übermittelt werden.

Mit der Gesetzesänderung soll die Pflicht der Staatsanwaltschaften entfallen, über bedeutende Verfahrensschritte zu berichten. Diese Änderung soll zu einer großen Entlastung der Staatsanwaltschaften führen und so „einen Beitrag zur Sicherstellung einer noch effizienteren Ermittlungsarbeit“ leisten. Als dritter Schritt wurde angekündigt, dass seitens des Justizministeriums alle Berichtspflichtenerlässe überarbeitet werden.

NEOS: Weisung „mehr als überfällig“

Erfreut reagierte NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper: „Diese Weisung war seit vielen Monaten mehr als überfällig“, schrieb sie in einer Aussendung. Die WKStA werde durch die Berichtspflicht von der Oberstaatsanwaltschaft Wien „an zügigen und ergebnisoffenen Ermittlungen in der Novomatic/Ibiza-Affäre be- und gehindert“.