Wirbel um Klagsdrohung auf Innenministeriumswebsite

Der schwelende Konflikt zwischen dem Innenministerium und dem Politik- und PR-Berater Rudolf Fußi lässt weiterhin – vor allem auf dem Kurznachrichtendienst Twitter – die Wogen hochgehen.

Fußi hatte schon am Samstag in einem Tweet die Wiener Polizei scharf und polemisch kritisiert und die Intelligenz von Polizeihunden mit jener der Polizisten verglichen. Das Innenministerium kündigte eine strafrechtliche Prüfung der Aussagen an – und das gestern noch einmal sehr prominent auf der Website des Innenministeriums.

Das rief auf Twitter zahlreiche Kritiker auf den Plan. NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper sah eine Einschüchterung von Bürgern. Der niederösterreichische SPÖ-Chef Franz Schnabl schrieb, es sei „indiskutabel“, dass „ein Bundesministerium einen Bürger derart öffentlich an den Pranger stellt“. Die grüne Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic schrieb, so etwas kenne man eher aus Staaten wie der Türkei. Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer vermutete in der ZIB Nacht einen Einschüchterungsversuch.

Fußi selbst übte in der ZIB Nacht harte Kritik an den Vorgängen. Er sei nicht eingeschüchtert, halte es aber als Bürger für erschreckend, dass ein Innenminister eine private Person mittels Presseaussendungen angreife, aber beispielsweise die Beteiligung des verurteilten Neonazis Gottfried Küssel bei CoV-Demonstrationen nicht kritisiert werde.

Bedenklich sei aber die Entwicklung: Heute passiere es ihm, morgen könne es Normalbürgern passieren, die sich nicht wehren könnten. Gegen diese Entwicklung gelte es, sich zu wehren. Er wolle eine Gegenklage prüfen und auch mögliche weitere Betroffene unterstützen.

„Lasse mich nicht einschüchtern“

Politikaktivist Rudi Fußi spricht im ZIB-Nacht-Interview über die angedrohten rechtlichen Schritte des Innenministeriums.

Website-Eintrag als technischer Fehler

Das Innenministerium wiederum verteidigte zwar die rechtliche Prüfung der Sache, räumte aber die Veröffentlichung auf der Website als Fehler ein. „Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum. Die LPD Wien wird die Äußerung von R. Fußi der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung zur Prüfung vorlegen“, hieß es vom Ministerium auf Twitter. Der Verdacht der üblen Nachrede stehe im Raum.

Den Konflikt allerdings noch einmal auf der der BMI-Website zu platzieren, sei nicht beabsichtigt gewesen, so ein Sprecher laut „Standard“. Die Website des Ministeriums war wegen eines Hardwarefehlers einige Tage offline gewesen, mit der Wiederherstellung seien „heute die Inhalte von Stand Sonntag“ dargestellt worden. Aussendungen würden automatisiert auf der Website aufscheinen: „Es habe sich also um eine alte Version und um keine Provokation gehandelt“, hieß es im „Standard“.

In mehreren Aussendungen kritisierten ÖVP-Politiker Fußi: „Die üble Beschimpfung von Polizistinnen und Polizisten durch einen Politaktivisten ist absolut inakzeptabel“, schrieb etwa ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer. So eine Äußerung könne vom Innenressort nicht akzeptiert werden.