Bewährungsstrafe für russische Menschenrechtsaktivistin

In einem umstrittenen Verfahren ist eine Menschenrechtsaktivistin in Russland zu vier Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 41-jährige Anastassija Schewtschenko wurde wegen ihres Engagements in einer „unerwünschten Organisation“ für schuldig befunden, berichteten Medien heute aus der südrussischen Stadt Rostow am Don.

Es ist das erste Mal, dass ein Mensch nach diesem von Menschenrechtlern als repressiv kritisierten Paragrafen verurteilt wurde. Schewtschenko, die in der Organisation Open Russia aktiv war, wurde vor rund zwei Jahren festgenommen und stand seitdem unter Hausarrest.

Es gab zwischenzeitlich mehrere Proteste, auch der mittlerweile inhaftierte prominente Kreml-Kritiker Alexej Nawalny drückte seine Solidarität mit ihr aus. Für Empörung sorgte auch, dass während Schewtschenkos Hausarrest ihre 17-jährige Tochter an den Folgen einer schweren Behinderung starb und die Aktivistin nicht direkt zu ihr ins Krankenhaus gelassen wurde.