Patent auf gentechnisch veränderte „Parkinson-Affen“ gekippt

Patentgegner und -gegnerinnen haben erneut die Streichung von Ansprüchen auf gentechnisch veränderte Menschenaffen erreicht. Nach mehrjährigem Rechtsstreit gab eine Technische Beschwerdekammer als gerichtliche Instanz des Europäischen Patentamts (EPA) einem entsprechenden Einspruch statt.

Diese Tiere sollten für Versuchszwecke gentechnisch so verändert werden, dass sie Symptome der Parkinsonkrankheit entwickeln. Das sollte unter anderem zur Entwicklung von Medikamenten dienen.

Das Patent der Max-Planck-Gesellschaft wird der im Internet veröffentlichen Entscheidung zufolge nun so geändert, dass alle Ansprüche auf so gentechnisch veränderte Wirbeltiere gestrichen werden. Die Organisation Testbiotech hatte seit 2016 gegen das Patent EP2328918 gekämpft.

Verbot von Patentierung von Tieren gefordert

Ausschlaggebend für die Entscheidung waren ethische Gründe. Es steht dem zu erwartenden Tierleid kein ausreichend nachgewiesener wesentlicher medizinischer Nutzen gegenüber. Die Patentgegner von Testbiotech fordern ein vollständiges Verbot der Patentierung von Tieren.

Bereits seit 1992 ist die Patentierung von Tieren umstritten. Damals wurde in Europa erstmals ein Patent auf gentechnisch veränderte Säugetiere erteilt, die „Krebsmaus“ – die allerdings für die Krebsforschung dann kaum Bedeutung hatte. Seitdem wurden vom EPA Tausende ähnlicher Patente erteilt, meist auf Versuchstiere, zum Teil aber auch auf landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Rinder und Schweine.