Kritik und Bedenken zu Homeoffice-Gesetz

Die Begutachtungsfrist für das geplante Homeoffice-Gesetz läuft heute ab, bisher gibt es 38 Stellungnahmen dazu. Die äußerst kurze Begutachtungsfrist von knapp fünf Tagen wird in zahlreichen Eingaben scharf kritisiert.

Weitere Kritik betrifft etwa die unvollständige Übernahme der Kosten für Betriebsmittel durch den Arbeitgeber und die Haftungsübernahme durch den Arbeitnehmer, wenn etwa Haustiere oder Personen Betriebsmittel des Arbeitgebers beschädigen.

Die Arbeiterkammer (AK) hat in ihrer Stellungnahme mehrere Kritikpunkte am Entwurf: Die geplante Änderung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DNHG) sollte korrigiert werden, da nach dem vorliegenden Entwurf eine Verschlechterung der Rechtsposition für Arbeitnehmer im Homeoffice eintreten würde.

Abgelehnt wird von der AK auch, dass bei der steuerlichen Geltendmachung der Übertrag der noch nicht abgeschriebenen Anschaffungskosten letztmalig mit 2023 möglich ist.

Bedenken der Datenschutzbehörde

Bedenken zum Gesetzesentwurf kommen von der Datenschutzbehörde: Da der Arbeitgeber datenschutzrechtlicher Verantwortlicher bleibe, sollte der Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers Datensicherheitsmaßnahmen setzen müssen, wenn er auf privaten Geräten arbeite.

Für den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag ist die steuerfreie Homeoffice-Pauschale zu niedrig. „De facto lassen sich mit 300 Euro jährlich jedenfalls nicht mehr als zwei Homeoffice-Tage pro Woche kompensieren.“ In der Praxis würden monatliche Pauschalen von 30 bis 80 Euro von den Arbeitgebern angeboten. Darüber hinaus sei die 42-Mindesttage-Grenze unbillig.

Der Österreichische Gemeindebund erwartet durch das Gesetz Mindereinnahmen und Mehraufwand, etwa im Bereich der Lohnverrechnung, für die Gemeinden.