Ausreisetestpflicht für Tirol um zehn Tage verlängert

Die aufgrund der in Tirol vermehrt aufgetretenen zuerst in Südafrika nachgewiesenen CoV-Mutation B.1.351 geltende Ausreisetestpflicht ist gestern verlängert worden. Das Gesundheitsministerium hat die Virusvariantenverordnung für weitere zehn Tage verlängert, teilte das Land mit. Die Verordnung gelte nun vorläufig bis zum 3. März.

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