Verfahren zu „WKStA-Leaks“ eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren zu möglichen Leaks der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) eingestellt. Das bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek dem Nachrichtenmagazin „profil“. Das Verfahren war im Vorjahr von Amts wegen eingeleitet worden, nachdem Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten behauptet hatte, die WKStA spiele Akteninhalte an Medien.

Kurz war in diesem Zusammenhang von der Staatsanwaltschaft Wien als Zeuge einvernommen worden. Zudem ist laut „profil“ auch ein Journalist einvernommen worden, der aussagte, er habe mit dem Kanzler im Herbst 2019 über undichte Stellen gesprochen. Belastbares konnte der Journalist allerdings nicht liefern.

NEOS fordert Entschuldigung

Der Kanzler hatte in einem eigentlich nicht zur Veröffentlichung gedachten Hintergrundgespräch gemeint, es gebe Leaks in der WKStA und bezeichnete die Behörde sinngemäß als Netzwerk roter Staatsanwälte. Daraufhin wurden Ermittlungen eingeleitet, um die Vorwürfe zu überprüfen. Kurz gab an, die entsprechenden Informationen von Journalisten erhalten zu haben.

„Der Bundeskanzler der Republik Österreich hat hier die Korruptionsermittler nicht nur ,angepatzt’, er hat ihnen, indem er ihnen ohne jeden Beleg Leaks vorgeworfen hat, nichts Geringeres als Amtsmissbrauch unterstellt“, kritisierte NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter: „Und zwar völlig haltlos just in dem Moment, als die Korruptionsermittler damit begonnen haben, in der Casino/Novomatic-Causa gegen seine Freunde zu ermitteln.“ Margreiter forderte, Kurz solle „sich umgehend und öffentlich bei der WKStA“ entschuldigen.

ÖVP-Justizsprecherin wiederholt Vorwürfe

Für die ÖVP wiederholte trotz der eingestellten Ermittlungen Justizsprecherin Michaela Steinacker die Vorwürfe – „auch wenn die interne undichte Stelle in der WKStA bedauernswerterweise noch nicht gefunden werden konnte“. Es sei aber „ein Faktum“, dass aus „Teilen der WKStA“ Informationen über Ermittlungen und Verfahren an Medien und die Öffentlichkeit weitergegeben würden, so Steinacker, ohne Beweise für ihre Behauptung vorzulegen.