Finanzminister Gernot Blümel
APA/Helmut Fohringer
„Würde alles noch einmal so machen“

Blümel findet SMS nicht verfänglich

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kann an den Nachrichten, die er von Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann 2017 erhalten hat und die Anlass für eine Hausdurchsuchung bei ihm gewesen sind, nichts Verfängliches finden. „Erstens kann man für das Erhalten von SMS nichts. Zweitens würde ich alles noch einmal so machen, weil die Rückschlüsse der Staatsanwaltschaft aus den Nachrichten falsch sind“, sagte Blümel im Interview mit der „Presse am Sonntag“. ÖVP-Chef und Kanzler Sebastian Kurz bot der WKStA unterdessen seine Zeugenaussage an.

Er würde Unternehmen auch weiterhin im Rahmen der Gesetze helfen, schließlich gehe es um Arbeitsplätze und Wohlstand. Überdies hätten auch viele Oppositionspolitiker Probleme von Unternehmen mit der Bitte um Unterstützung an ihn als Finanzminister herangetragen. „Darüber hinaus ist klar, dass es keine Spende gegeben hat und dass ich auch keinen Termin mit Kurz vermittelt habe“, so Blümel.

Bei der Hausdurchsuchung sei nicht nur sein Mobiltelefon, sondern auch ein Laptop mitgenommen worden, den er mit seiner Frau gemeinsam nutze, erklärte Blümel, der sich nach seiner Befragung im U-Ausschuss Häme gefallen lassen musste, weil er dort zu Protokoll gab, dass er seine Geschäfte als Kanzleramtsminister und Regierungskoordinator unter Türkis-Blau ohne Laptop geführt habe.

Eidesstattliche Erklärung

Blümel, der eidesstattlich erklärt hatte, dass es von der Novomatic weder Spenden an die Wiener ÖVP noch an vier mit ihm in Verbindung gebrachte Vereine gegeben habe, meinte in dem Interview: „Ich kann ausschließen, dass irgendwo Geld als Gegenleistung für meine politischen Handlungen geflossen ist, wo ich involviert gewesen bin oder davon gewusst habe. Das kann ich beschwören, weil das mache ich nicht.“

Einmal mehr hielt er fest, dass er durch die Ermittlungen und die Tatsache, dass das Glücksspiel zu seinen Agenden gehöre, „überhaupt keine Handlungseinschränkungen“ sehe. Zudem werde gerade mit dem grünen Koalitionspartner daran gearbeitet, beim Glücksspiel Lizenzvergabe und Aufsicht in eine Behörde auszulagern, die unabhängig und weisungsfrei sei, so Blümel: „Damit es nicht einmal die Möglichkeit von politischer Einflussnahme gibt“.

Kurz bietet Aussage an

Bundeskanzler Kurz bot am Sonntag im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Blümel der WKStA seine Zeugenaussage an. Damit wolle er die „in den Raum geworfenen Anschuldigungen“ aufklären, wie der Kanzler in einem Brief an die WKStA formuliert. „Ich stehe Ihnen jederzeit, sieben Tage die Woche, für eine Zeugenaussage zur Verfügung, denn es ist mir ein Anliegen, dass diese fehlerhaften Fakten sowie die falschen Annahmen rasch aus der Welt geschafft werden können“, heißt es in dem der APA vorliegenden Schreiben.

„Unrichtige Annahmen“

Denn diese „unrichtigen Annahmen“ aus den Akten, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, sorgten im In- und Ausland für einen Reputationsschaden für die betroffenen Personen – und auch für die Bundesregierung und damit für die gesamte Republik Österreich. Einmal mehr hielt Kurz fest, dass die ÖVP keine Spenden von der Novomatic erhalten habe. Das sei „unrichtig“ und auch aus den vom Rechnungshof geprüften Rechenschaftsberichten ersichtlich.

Disput über „entscheidenden Grund“ für Durchsuchung

Die Hausdurchsuchung beim Finanzminister bleibt weiterhin Gegenstand der innenpolitischen Debatte. Am Samstag hielt das Justizministerium fest, dass der Kalendereintrag von Novomatic-Gründer Johann Graf lautend auf „Kurz“ nicht der Hauptgrund für die Razzia gewesen sei. Laut einer eidesstattlichen Erklärung von Martina Kurz, der Schwiegertochter Grafs, habe es sich um ein Treffen mit ihr gehandelt, und nicht mit Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Die Volkspartei hatte diese Namensgleichheit wiederholt als Grund für die Unrechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung bei Blümel genannt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe „Schlampereien“ begangen, so zuletzt etwa ÖVP-Klubchef August Wöginger. Am Samstag stellte aber das grün geführte Justizministerium per Aussendung klar, dass der Kalendereintrag kein „entscheidender Grund“ für die Anordnung der Hausdurchsuchung gewesen sei. Die WKStA habe den Termin „nicht als rechtlich relevant“ für die Maßnahme betrachtet und „lediglich am Rande in nur einem Satz erwähnt“.

Ausschlaggebend für die Hausdurchsuchung war laut dem Justizministerium der SMS-Verkehr zwischen Blümel und Ex-Novomatic-Chef Neumann. Dieser sei als „rechtlich relevant“ eingestuft worden. Neumann hatte im Juli 2017 an Blümel geschrieben und um einen Termin beim damaligen Außenminister Sebastian Kurz gebeten, um über eine Spende und „eines Problems, das wir in Italien haben“, zu sprechen.

ÖVP hält Darstellung für „irreführend“

Das Justizministerium hielt am Samstag zudem fest, „dass die Staatsanwaltschaften gesetzlich verpflichtet sind, bei entsprechender Verdachtslage Ermittlungsschritte zur Aufklärung des Sachverhalts zu setzen. Dabei ermitteln sie alle Umstände, die gegen den Beschuldigten sprechen, aber auch alle, die ihn entlasten. Dies geschieht ohne Ansehen der Person.“

Die ÖVP bezeichnete die Darstellung des derzeit von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) geführten Justizministeriums als „irreführend“, denn die Akten der WKStA würden dieser Argumentation widersprechen. Schließlich begründe diese ihren Verdacht damit, dass Neumann über Blümel versucht habe, einen Termin bei Kurz zu bekommen. Nach Ansicht der ÖVP fuße diese Annahme „sehr wohl“ auf dem Termin von Graf mit „Kurz“ und laut Akten der WKStA auch auf dem Kalendereintrag.

Auch sehe die WKStA in den Akten „keinen Bezug“ zur früheren Aufsichtsrätin Martina Kurz und nimmt an, dass es sich beim Kalendereintrag um Sebastian Kurz handelt, betonte die ÖVP. Und zudem weise die WKStA explizit im Zusammenhang mit einem Treffen wegen einer Spende auf den betreffenden Kalendereintrag hin. Denn in den Akten halte die WKStA fest, dass im elektronischen Kalender Neumanns nach der Chatnachricht an Blümel kein Treffen in „unmittelbarer zeitlicher Nähe eingetragen ist“, verweist aber auf den Eintrag mit dem Betreff „Kurz“ im Terminkalender der persönlichen Sekretärin von Graf vom 25. Juli.

Regelmäßiger Kontakt

Die Opposition kritisierte einerseits die Attacken seitens der ÖVP auf die WKStA. Andererseits habe Blümel laut den Oppositionsparteien im U-Ausschuss verschwiegen, dass er mit Neumann zumindest seit 2012 in regelmäßigem Kontakt stehe. Und auch rund um die Besetzung des Aufsichtsrates der Casinos Austria AG 2018 im Sinne einer „österreichischen Lösung“ sowie in Hinblick auf den möglichen Erwerb von Anteilen der Sazka Group an der Casinos Austria in regelmäßigem Austausch mit Neumann stand.

SPÖ, NEOS und FPÖ brachten die Sachverhaltsdarstellung am Freitag bei der WKStA ein. Für eine Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates drohen gemäß Paragraf 288 StGB (Strafgesetzbuch) wie bei einer Falschaussage vor Gericht bis zu drei Jahre Haft. Unterdessen wurde der „Ibiza“-Untersuchungsausschuss am Samstag bis 22. September verlängert.