GPA will kürzere Öffnungszeiten doch nur vorübergehend

Der Lebensmittelhandel darf wegen der Pandemie schon seit November nur bis 19.00 Uhr öffnen, vorher war im urbanen Bereich oft bis 20.00 Uhr offen. Am Wochenende war nach einem Medienbericht Verwirrung darüber entstanden, ob man nach Ende der Ausgangsbeschränkungen auch tatsächlich zu den zuvor gewohnten Öffnungszeiten zurückkehrt, denn Aussagen einer Gewerkschafterin hatten auf Widerstand der Arbeitnehmervertreter hingedeutet. Doch nun ruderte die GPA zurück.

GPA sieht „Missverständnis“

„Die Gewerkschaft will die Öffnungszeiten nur so lange bis 19.00 Uhr umgesetzt wissen, so lange Ausgangsbeschränkungen gelten“, stellte ein Sprecher der GPA am Sonntag klar. „Danach sollen keine verkürzten Öffnungszeiten mehr gelten.“ Der Gewerkschaftsvertreter sprach von einem „Missverständnis“.

Die derzeitige 19.00-Uhr-Regel im Handel haben die Sozialpartner wegen der Coronavirus-Pandemie ausverhandelt. Handelsangestellte sollten wie auch Kunden rechtzeitig vor der Ausgangsbeschränkung um 20.00 Uhr nach Hause kommen.

Unklarheit nach Aussagen von GPA-Vertreterin

„Viele Menschen in Österreich sind im Homeoffice, können daher auch insgesamt ihren Tag anders strukturieren“, hatte Anita Palkovich von der Gewerkschaft GPA am Vortag gegenüber dem ORF Wien argumentiert. „Von dem her sehe ich eigentlich kein Problem, dass das funktioniert.“ Die Vorteile für Handelsangestellte würden bei einer lediglich elf Stunden langen Öffnung jenem Argument überwiegen, wonach bei einer zwölfstündigen Öffnung alle ihr Einkaufsbedürfnis decken könnten. „Das Argument lass ich einfach nicht zählen“, sagte Palkovich.

Von Wirtschaftskammer und Handelsverband war daraufhin umgehend Kritik an der Gewerkschaft gekommen. „Sobald die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr Früh wieder aufgehoben werden, muss es auch eine Rückkehr zur Normalität bei den Öffnungszeiten geben“, teilte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik in einer Aussendung mit. Und: „Im Homeoffice wird ja gearbeitet und nicht während der Arbeitszeit eingekauft.“