Kurz bietet WKStA Zeugenaussage an

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen seinen Parteikollegen und Vertrauten, Finanzminister Gernot Blümel, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seine Zeugenaussage angeboten. Damit wolle er die „in den Raum geworfenen Anschuldigungen“ aufklären, wie der Kanzler in einem Brief an die WKStA formuliert.

„Ich stehe Ihnen jederzeit, sieben Tage die Woche, für eine Zeugenaussage zur Verfügung, denn es ist mir ein Anliegen, dass diese fehlerhaften Fakten sowie die falschen Annahmen rasch aus der Welt geschafft werden können“, heißt es in dem der APA vorliegenden Schreiben.

„Unrichtige Annahmen“

Denn diese „unrichtigen Annahmen“ aus den Akten, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, sorgten im In- und Ausland für einen Reputationsschaden für die betroffenen Personen – und auch für die Bundesregierung und damit für die gesamte Republik Österreich.

Einmal mehr hielt Kurz fest, dass die ÖVP keine Spenden von der Novomatic erhalten habe. Das sei „unrichtig“ und auch aus den vom Rechnungshof geprüften Rechenschaftsberichten ersichtlich.

„Nie öffentlich in Verfahren einmischen“

Zudem betonte Kurz, dass die Ermittlungen unabhängig durch die Justiz durchgeführt werden sollten, und er sich daher „auch nie öffentlich in ein Verfahren einmischen“ würde, wiederholte aber zugleich den grundsätzlichen ÖVP-Vorwurf, dass Informationen zu Ermittlungen aus der WKStA an die Medien weitergespielt würden – nannte allerdings nicht explizit die WKStA als Quelle von Leaks: „Da aber in diesem konkreten Fall fehlerhafte Fakten und falsche Annahmen der WKStA an Medien gelangt sind, bin ich nun seit über einer Woche täglich mehrere Stunden beschäftigt, Medienanfragen aus dem In- und Ausland zu diesen falschen Anschuldigungen zu beantworten.“

Blümel findet SMS nicht verfänglich

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) verteidigte unterdessen seine Nachrichten, die er von Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann 2017 erhalten hat und die Anlass für eine Hausdurchsuchung bei ihm gewesen sind, und findet nichts Verfängliches daran. „Erstens kann man für das Erhalten von SMS nichts. Zweitens würde ich alles noch einmal so machen, weil die Rückschlüsse der Staatsanwaltschaft aus den Nachrichten falsch sind“, sagte Blümel im Interview mit der „Presse am Sonntag“.

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