Bundeskanzler Sebastian Kurz
APA/Georg Hochmuth
Ermittlungen gegen Blümel

Kurz bietet Zeugenaussage an

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen seinen Parteikollegen und Vertrauten, Finanzminister Gernot Blümel, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seine Zeugenaussage angeboten. Damit wolle er die „in den Raum geworfenen Anschuldigungen“ aufklären, wie der Kanzler in einem Brief an die WKStA formuliert. Eine Reaktion der WKStA steht noch aus, Häme kam von der Opposition. Blümel verteidigte unterdessen seine SMS.

„Ich stehe Ihnen jederzeit, sieben Tage die Woche, für eine Zeugenaussage zur Verfügung, denn es ist mir ein Anliegen, dass diese fehlerhaften Fakten sowie die falschen Annahmen rasch aus der Welt geschafft werden können“, heißt es in dem Schreiben, das das Bundeskanzleramt auch an die APA weiterleitete.

Denn diese „unrichtigen Annahmen“ aus den Akten, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, sorgten im In- und Ausland für einen Reputationsschaden für die betroffenen Personen – und auch für die Bundesregierung und damit für die gesamte Republik Österreich. Einmal mehr hielt Kurz fest, dass die ÖVP keine Spenden von der Novomatic erhalten habe. Die gegenteilige Behauptung sei „unrichtig“, das sei auch aus den vom Rechnungshof geprüften Rechenschaftsberichten ersichtlich.

„Nie öffentlich in Verfahren einmischen“

Zudem betonte Kurz, dass die Ermittlungen unabhängig durch die Justiz durchgeführt werden sollten, und er sich daher „auch nie öffentlich in ein Verfahren einmischen“ würde, wiederholte aber zugleich den grundsätzlichen ÖVP-Vorwurf, dass Informationen zu Ermittlungen aus der WKStA an die Medien weitergespielt würden – nannte allerdings nicht explizit die WKStA als Quelle von Leaks: „Da aber in diesem konkreten Fall fehlerhafte Fakten und falsche Annahmen der WKStA an Medien gelangt sind, bin ich nun seit über einer Woche täglich mehrere Stunden beschäftigt, Medienanfragen aus dem In- und Ausland zu diesen falschen Anschuldigungen zu beantworten.“

Kurz will zu Blümel-Anschuldigungen aussagen

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen seinen Parteikollegen und Vertrauten, Finanzminister Gernot Blümel, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seine Zeugenaussage angeboten.

Unklar ist, ob die WKStA eine Befragung von Kurz beabsichtigt. Gegen ihn wird nicht ermittelt. Möglicherweise wollen die Ermittler auch die Auswertung der bei Blümel sichergestellten Unterlagen – wohl insbesondere Handys und andere elektronische Geräte – abwarten, bevor sie über die Einvernahme von möglicherweise involvierten oder mit der Causa befassten Personen entscheiden.

FPÖ ortet „nackte Panik“

Häme kam deswegen von der FPÖ, Kritik von NEOS. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl sprach von einer „durchschaubaren Flucht nach vorne“. Damit offenbare Kurz nur sein schlechtes Gewissen, offenbar herrsche in der ÖVP „nackte Panik“, so Kickl. Dem Kanzler entgleite die „Message-Control“.

Kurz müsse der WKStA eine Zeugenaussage nicht anbieten, sagte der NEOS-Vizeklubchef Nikolaus Scherak: „Die Ermittlerinnen und Ermittler müssen nur ohne die ständigen Angriffe aus den Reihen der ÖVP arbeiten können.“ Sollte eine Zeugenaussage von Kurz relevant sein, „dann wird die WKStA auch ohne Einladung des Herrn Bundeskanzler auf ihn zukommen“. Die ÖVP-Zurufe in Richtung Justiz seien „entbehrlich“ und müssten ein Ende haben, so Scherak.

Blümel findet SMS nicht verfänglich

Finanzminister Blümel verteidigte unterdessen seine Nachrichten, die er von Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann 2017 erhalten hat und die Anlass für eine Hausdurchsuchung bei ihm gewesen sind, und findet nichts Verfängliches daran. „Erstens kann man für das Erhalten von SMS nichts. Zweitens würde ich alles noch einmal so machen, weil die Rückschlüsse der Staatsanwaltschaft aus den Nachrichten falsch sind“, sagte Blümel im Interview mit der „Presse am Sonntag“.

Disput über „entscheidenden Grund“ für Durchsuchung

Am Samstag hatte das Justizministerium festgehalten, dass der Kalendereintrag von Novomatic-Gründer Johann Graf lautend auf „Kurz“ nicht der Hauptgrund für die Razzia gewesen sei. Laut einer eidesstattlichen Erklärung von Martina Kurz, der Schwiegertochter Grafs, handelte es sich um ein Treffen mit ihr, und nicht mit Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Die Volkspartei hatte diese Namensgleichheit wiederholt als Grund für die Unrechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung bei Blümel genannt. Dem widersprach das Justizministerium am Samstag. Ausschlaggebend für die Hausdurchsuchung sei der SMS-Verkehr zwischen Blümel und Ex-Novomatic-Chef Neumann. Dieser sei als „rechtlich relevant“ eingestuft worden.