Rechtszugang für Kriminalitätsopfer verbesserungswürdig

Die Opferunterstützungseinrichtung Weißer Ring und das Innenministerium veranstalten heute anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer ein Symposion zum Thema „Zugang zum Recht für Kriminalitätsopfer“. Die Onlineveranstaltung, bei der namhafte Referenten Fachvorträge halten werden, dürfte deutlich machen, dass dieser verbesserungswürdig ist.

„Die Arbeit für und mit den Opfern von strafbaren Handlungen ist ein essenzieller Teil der Polizeiarbeit. Die Rechte von Opfern dürfen nicht statisch bleiben, sondern müssen stetig weiterentwickelt werden – in einem permanenten gesamtgesellschaftlichen Prozess“, stellte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) fest. Der Umgang mit Opfern solle daher ein Schwerpunkt bei der Ausbildung sein.

„In der Praxis erschweren tatsächliche und rechtliche Hürden den Opfern oftmals den Zugang zum Recht“, sagte der Präsident des Weißen Rings, Udo Jesionek. Lücken gebe es vor allem bei Normen, die zwar konkrete Handlungsaufträge an Gerichte und Verwaltungsbehörden enthalten, die aber mangels entsprechender Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe nicht durchsetzbar sind.

„Große Frustration“ bei Betroffenen

Die Nichtbeachtung dieser Handlungsaufträge erzeugt bei Betroffenen laut Jesionek „eine große Frustration. Das kann, wenn die Zahl dieser Normen überhandnimmt, sogar zu einem Zweifel an der Schutzfunktion des Staates und zu entsprechenden Reaktionen der Bevölkerung führen.“

Expertin: Opferbegriff nicht zu eng fassen

Dass der Opferbegriff nicht zu eng gefasst werden darf, veranschaulicht Natascha Smertnig, die Geschäftsführerin des Weißen Rings, am Beispiel des Terroranschlags in Wien vom 2. November: „Als Opfer sind aus unserer Sicht ganz klar nicht nur diejenigen zu sehen, die körperliche Verletzungen davontrugen oder getötet wurden.“

Auch jene, die der akuten Bedrohung durch den Attentäter ausgesetzt gewesen seien, litten an psychischen Folgen. Deshalb müssten, so der Appell Smertnigs, „alle Personen im Nahebereich des Anschlags vollen Zugang zu den Leistungen laut Verbrechensopfergesetz erhalten“.

Grußadressen von Raab und Anschober

„Jede Frau hat ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Genauso, wie jedes Kind ein Recht darauf hat, in einem gewaltfreien Umfeld sicher aufzuwachsen“, hielt Frauen- und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) fest. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) betonte in seinen Grußworten die Wichtigkeit eines respektvollen und einfühlsamen Umgangs mit Opfern von Gewalttaten sowie einer umfassenden Opferbetreuung und -entschädigung.