CoV-Zusatz-KV für privaten Pflege- und Gesundheitsbereich

Für 170.000 Beschäftigte im privaten Pflege- und Gesundheitsbereich haben die Gewerkschaften GPA und vida mit den Arbeitgebern einen CoV-Zusatzkollektivvertrag vereinbart. Bei dauerhaftem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes muss den Beschäftigten nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden. Zudem werden Arbeitnehmende, die zu einem CoV-Test verpflichtet werden, für die Zeit des Testens sowie der An- und Abreise bezahlt von der Arbeit freigestellt.

Diese Freistellung gilt auch, wenn keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, sondern die Testung auf Wunsch des Arbeitgebers vereinbart wird. Wie Arbeitgeber und Gewerkschaften mitteilten, orientiert sich dieser Zusatzkollektivvertrag an jenen Regeln, die bereits zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer für die gewerbliche Wirtschaft beschlossenen wurden.

Der Zusatzkollektivvertrag gilt nicht nur für die Beschäftigten in den in der Sozialwirtschaft zusammengeschlossenen Betrieben, sondern auch für Caritas, Diakonie, SOS Kinderdorf, Rotes Kreuz, Berufsvereinigung von Arbeitgebern im Rettungs- und Sanitätsdienst sowie für den Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg.

Sozialpartner zufrieden

„Mit der Sicherstellung des Testens in der Arbeitszeit und der Entlastung beim Tragen des MNS wurden zwei große Unsicherheiten vieler Beschäftigter beseitigt“, freuten sich Eva Scherz von der Gewerkschaft GPA und Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida heute.

Auch Walter Marschitz, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands Sozialwirtschaft Österreich, zeigte sich zufrieden, dass es mit dem Kollektivvertrag sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Rechtssicherheit gebe.