„Standard“: Beschuldigtenstatus Blümels bereits früher bekannt

Der Beschuldigtenstatus von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) soll laut „Standard“ bereits seit Ende Jänner bekannt gewesen sein – und das einem recht großen Personenkreis. ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker sprach in einer Presseaussendung am Wochenende noch davon, dass Blümel „erst nach einem WKStA-Leak“ aus den Medien von seinem Status als Beschuldigter in der Causa erfahren habe. Doch laut „Standard“ soll die Information schon früher bekannt gewesen sein – etwa Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Die Zeitung verweist dabei auf den Aktenverlauf im „Ibiza“-U-Ausschuss.

Der Personenkreis, der über Blümels Beschuldigtenstatus Bescheid wusste, sei recht groß gewesen, da ein Aktenstück dazu an den U-Ausschuss geliefert worden war, heißt es im „Standard“. Schon am 25. Jänner hätte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Inhalte der nächsten Aktenlieferung an den U-Ausschuss der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien vorgelegt, die für die Übermittlung der Informationen an das Parlament zuständig ist, schreibt die Zeitung.

Am 29.1 bei Sobotka, am 1. Februar bei den Abgeordneten

Am 29. Jänner seien diese Akten dann bei Nationalratspräsident Sobotka, der den Vorsitz im U-Ausschuss innehat, gelandet. Am 1. Februar erhielten dann alle Abgeordneten des U-Ausschusses die Akten samt jenem Aktenteil, aus dem sich Blümels Beschuldigtenstatus erschließe. Blümels Anwalt Werner Suppan fragte am selben Tag bei der WKStA an, ob der Finanzminister als Beschuldigter geführt werde, so die Zeitung. Suppan selbst sieht das im „Standard“ als eine „Routineanfrage“.

Am 9. Februar wurde dann durch einen Tweet von „Dossier“-Journalist Ashwien Sankholkar bekannt, dass gegen Blümel ermittelt werde, so die Zeitung weiter. Sankholkar verwies dabei laut Angaben des „Standards“ auf einen Vorlagebericht des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. Jänner 2021. Zwei Tage später avisierte Blümel dann einen Termin bei der WKStA, um seinen Beschuldigtenstatus zu klären, es folgte die Hausdurchsuchung beim Finanzminister, so der „Standard“ über die Chronologie der Ereignisse. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Begriff „WKStA-Leak“ impliziere, so der „Standard“, dass Staatsanwälte dieser Behörde diese Information direkt an Medien weitergegeben hätten. Allfällige Beweise oder Indizien dafür wurden bisher nicht vorgelegt, heißt es weiter.