Blick in den Redoutensaal während einer Nationalratsitzung
ORF.at/Carina Kainz
Homeoffice, Gratistests

Dichtes Programm im Nationalrat

Nach den aufgeregten Debatten in den jüngsten Sondersitzungen bietet der Nationalrat in seiner regulären Sitzungswoche ein eher konfliktarmes Programm. Sowohl die gesetzlichen Regeln zum Homeoffice als auch jene für die Gratis-CoV-Tests in den Apotheken sollen am Mittwoch beschlossen werden. Zudem bringt der Nationalrat eine Verlängerung zahlreicher CoV-Maßnahmen auf den Weg.

Die Aktuelle Stunde zu Beginn der Sitzung will die SPÖ mit einer Justizdebatte und den Coronavirus-Folgen einleiten: „Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Insolvenzwelle statt Kampf gegen die österreichische Justiz, Herr Bundeskanzler! Tun Sie es für Österreich“.

Fokus des Parlaments sind die CoV-Pandemie und ihre Folgen. Ausgebaut werden sollen die finanziellen Hilfen für von der Pandemie besonders betroffene Künstlerinnen und Künstler. Für den beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten Covid-19-Fonds werden nochmals 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, was einer Verdoppelung entspricht. Zudem wird der Überbrückungsfonds für selbstständige Künstlerinnen und Künstler in Notlage um weitere zehn Millionen aufgestockt.

Damit stehen bis Ende 2021 für diesen Bereich Förderungen in der Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro bereit. Sie können von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden. In der gleichen Debatte behandelt wird der schon im Ausschuss abgelehnte FPÖ-Antrag auf Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Lang erwartete Homeoffice-Regelung

Auch um das Homeoffice soll es gehen. Neben einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 Euro jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, die unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, soll es etwa auch die Möglichkeit einer Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden können. Die Regeln sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten.

Pendlerin im Zug
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Auch wer im Homeoffice ist, soll die Pendlerpauschale bekommen

Neuerlich werden diverse CoV-Maßnahmen, die Ende März ausgelaufen wären, bis Mitte des Jahres verlängert. Das betrifft die weitere Gewährung der Pendlerpauschale sowie die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne und Kurzarbeit. Zudem ist geplant, die Steuerstundungen bis 30. Juni zu verlängern. Gesetzlich ermöglicht wird, dass Betriebe geförderte CoV-Tests auch für betriebsfremde Personen wie Angehörige sowie Kundinnen und Kunden durchführen können. Pro Test fallen zehn Euro an Zuschuss an.

Notstandshilfe und Kurzarbeit

Der Arbeitsmarkt wird wieder zentrales Thema sein. Das gegenwärtige Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert. Die Einkommennettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent des Lohnes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt bestehen. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden – in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.

Die Notstandshilfe wird für weitere drei Monate – rückwirkend von Jänner bis Ende März – auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Zudem wird eine CoV-Sonderregelung für selbstständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar ebenfalls bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind. Die FPÖ beantragt einen CoV-Bonus für die Einstellung von Lehrlingen. In derselben Debatte behandelt wird ein Antrag der SPÖ, der sich für Selbstständige einsetzt, die wegen eines erhöhten CoV-Risikos ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können.

Behandelt wird auch ein Sonderbericht der Volksanwaltschaft zur Situation von Personen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt, die als unbefriedigend geschildert wird. Mangels inklusiven Arbeitsmarkts müssten die Betroffenen in Werkstätten für ein Taschengeld und ohne eigenen Anspruch auf Sozialversicherung arbeiten. Dadurch werde ihnen eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe und ein Leben auf unterstem Existenzsicherungsniveau aufgezwungen, meinen die Volksanwälte.

CoV-Ausnahmeregelung für Schwangere

Bis Jahresmitte verlängert wird die CoV-Ausnahmeregelung für Schwangere. Werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt sind damit weiter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin erhält im Gegenzug die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt.

Erweiterungen der CoV-Testmöglichkeiten

Mehr Spielraum soll es künftig beim Testen auf das Coronavirus geben. Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen und Co. wird es möglich, auch ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen zu machen. Bei anderen gesundheitsverwandten Berufen ist die Durchführung von Covid-19-Antigen-Tests nur auf Anordnung, unter Aufsicht und nach entsprechender Einschulung erlaubt.

Antigen-Schnelltest in einer Apotheke
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Apotheken sollen künftig nicht nur auf CoV testen können, sondern die Testkits auch für daheim ausgeben

Testen soll generell noch einfach werden. Jeder und jede Versicherte, der oder die vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist, erhält pro Monat jeweils eine Packung mit fünf CoV-Tests für daheim. Für die Abwicklung bekommen die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils zehn Euro. Im Gesetz verankert wird auch die Berechtigung für Apotheken, Tests durchzuführen, was in der Praxis bereits seit dem 8. Februar möglich ist.

Pro durchgeführten Test wird den Apotheken ein Honorar in der Höhe von 25 Euro vergütet. Den Krankenversicherungsträgern sind diese Kosten sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen durch den Bund aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

Daten zum Impfen

Mit einer Änderung beim Covid-19-Maßnahmengesetz und beim Epidemiegesetz wird die ELGA GmbH berechtigt, die im zentralen Impfregister gespeicherten Angaben zu Covid-19 pseudonymisiert an den Gesundheitsminister zu übermitteln. Der Ressortchef kann die Daten mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten verknüpfen, was u. a. für die Ausstellung von Impfnachweisen erforderlich ist.

Personen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertretung haben das Recht, elektronisch im Wege des Gesundheitsportals einen Impfnachweis und auch eine Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 in digitaler Form anzufordern oder auszudrucken oder sich von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausdrucken zu lassen. Gesundheitsdienstleister werden verpflichtet, CoV-Impfungen in das Impfregister nachzutragen.

Mercosur-Abkommen und Grüner Bericht

Ein weiteres Thema fernab des Coronavirus betrifft das Handelsabkommen Mercosur zwischen der EU und Südamerika. Der Nationalrat spricht sich per Antrag dagegen aus. Der Grund: Europäische Standards würden nicht eingehalten. Der Import landwirtschaftlicher Produkte in die EU dürfe in Drittstaaten nicht zu umwelt- und klimaschädigenden Maßnahmen oder Verletzungen der Menschenrechte beitragen.

Behandelt wird außerdem die 61. Ausgabe des Grünen Berichts, der einen Überblick über die Situation der österreichischen Landwirtschaft gibt. 2019 war die Lage gegenüber dem Jahr davor insgesamt ziemlich ähnlich. Positiv ausgewirkt hätten sich Direktvermarktung und Urlaub am Bauernhof sowie höhere Marktpreise bei Getreide, Hack- und Ölfrüchten. Einkommensmindernd seien hingegen gesunkene Holzpreise, höhere Kosten für Tierzukäufe sowie Futtermittel und Energie gewesen, heißt es im Bericht.

Millionenhilfen für jüdische Einrichtungen

Aus dem Programm sticht eine Millionenunterstützung für die Israelitische Religionsgemeinschaft in Österreich hervor. Sie wird künftig eine jährliche Sonderförderung von vier Millionen erhalten. In Kraft treten sollen die Bestimmungen rückwirkend mit Anfang 2020, wobei für das vergangene Jahr sogar fünf Millionen fließen sollen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Religionsgemeinschaft. Andere Leistungen der öffentlichen Hand an die jüdischen Gemeinden, etwa für Schul- und Religionsunterricht und zur Erhaltung verwaister jüdischer Friedhöfe, bleiben von der neuen Förderung unberührt.

„Killerroboter“ auf der Agenda

Ein bizarrer Eintrag auf der Agenda bezieht sich auf „Killerroboter“. Ein türkis-grüner Entschließungsantrag setzt sich für ein Verbot von autonomen Waffensystemen ohne menschliche Kontrolle („Killerroboter“) ein.

Drei Oppositionsanträge zum Thema Landesverteidigung schließen in einer gemeinsamen Debatte die Sitzung ab. Die SPÖ will eine fixe Stationierung am Hubschrauberstützpunkt in Klagenfurt. Seitens der FPÖ wird verlangt, den Verkauf sämtlicher Liegenschaften des Heeres zu stoppen, und NEOS will, dass Mannschutz zur Priorität wird.