NR: Grünes Licht für Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz

Der Nationalrat hat heute einstimmig grünes Licht für das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz gegeben. Damit wird der Israelitischen Religionsgemeinschaft künftig eine jährliche Sonderförderung von vier Millionen zugesprochen. In Kraft treten sollen die Bestimmungen rückwirkend mit Anfang 2020, wobei für das vergangene Jahr fünf Millionen fließen sollen.

Wie die zuständige Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Plenum sagte, sei man in Europa mit einem Anstieg von Antisemitismus konfrontiert. Diesem müsse man auf unterschiedlichen Ebenen begegnen. Mit der Förderung wolle man jüdisches Leben sichtbarer machen.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Religionsgemeinschaft. Andere Leistungen der öffentlichen Hand an die jüdischen Gemeinden, etwa für Schul- und Religionsunterricht und zur Erhaltung verwaister jüdischer Friedhöfe, bleiben von der neuen Förderung unberührt.

Der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, bedankte sich in einer schriftlichen Stellungnahme ausdrücklich bei Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Edstadler, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und den Vertretern der anderen Parteien außer der FPÖ.

Das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz trage zur Absicherung jüdischen Lebens und Kultur bei. Es sei auch Ausdruck der Anerkennung der Republik für die Sicherheitsleistung sowie die Jugend-, Kultur- und Vermittlungsarbeit der Israelitischen Kultusgemeinden.