Nationalrat segnet Verlängerung der Kurzarbeit ab

Der Nationalrat hat gestern Abend mit großer Mehrheit – nur NEOS stimmte dagegen – die Verlängerung der geltenden Kurzarbeitsregelung bis Mitte des Jahres beschlossen. Ebenfalls bis Ende Juni ausgedehnt wurde die Anhebung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes.

Zudem können Schwangere in körpernahen Berufen weiterhin früher vorübergehend aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, ohne Lohneinbußen befürchten zu müssen. Im konkreten sieht die Regelung vor, dass werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt weiter ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen sind. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist.

Arbeitgeber erhalten im Gegenzug die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Profitieren können von der Regel etwa Kindergarten-Pädagoginnen, Physiotherapeutinnen und Friseurinnen.

Beim Kurzarbeitsmodell fortgeschrieben wird, dass die Einkommensnettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent des Lohnes für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bestehen bleibt. Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden – in Branchen, die wegen des behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten müssen, ist auch eine Reduktion auf null Prozent möglich.