In USA zum Tod Verurteilter will Österreicher werden

Ein in den USA wegen eines Mädchenmordes zum Tod Verurteilter will die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, wie Ö1 und der „Kurier“ berichten. Frank Atwood wartet aktuell im US-Bundesstaat Arizona auf seine Hinrichtung. Er soll dem Urteil aus 1987 nach ein achtjähriges Mädchen entführt, getötet und dessen Leichnam versteckt haben. Atwood bestreitet die Tat.

Atwood könnte die Staatsbürgerschaft beantragen, weil seine Mutter Alice in Wien geboren und 1938 mit ihrer Familie vor den Nazis in die USA geflohen war. Frank hat daher als direkter Nachkomme eines NS-Opfers seit einigen Monaten das Recht auf einen Staatsbürgerschaftsantrag. Ob sie gewährt wird, ist ungewiss.

Die Todesstrafe wurde in Arizona zum letzten Mal vor sechs Jahren vollstreckt. Der heute 65-Jährige könnte nun bei einer Wiederaufnahme zu den ersten Hingerichteten gehören. Atwoods Anwalt will das verhindern. Er verwies auf gesundheitliche und psychische Probleme. Zudem seien in dem Verfahren nicht alle Beweise berücksichtigt worden. Die Vollstreckung der Todesstrafe sei zudem menschenrechtswidrig.

Außenministerium verweist auf Appell an Gouverneur

Das Außenministerium ließ die Frage vorläufig offen, ob Atwood die Staatsbürgerschaft erhalten soll oder kann. Mitgeteilt wurde, dass man die Todesstrafe kategorisch ablehne und sich für eine Abschaffung einsetze. Im Fall Atwood sei auf Basis von Informationen der NGO Reprieve auf österreichische Initiative im Dezember des Vorjahres im Namen der EU und ihrer 27 Mitgliedsstaaten an den Gouverneur des US-Bundesstaates Arizona appelliert worden, von der Wiederaufnahme der Vollstreckung der Todesstrafe in Arizona abzusehen.

„Auch die ablehnende Haltung der EU zur Todesstrafe wurde gegenüber dem Gouverneur klar zum Ausdruck gebracht und begründet.“ Im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaftsanträgen für NS-Opfernachkommen seien an die österreichischen Vertretungsbehörden zum Stichtag 24. Februar 2021 „14.145 Anfragen über den Onlinefragebogen eingelangt (davon 4.182 in den USA)“, hieß es weiter.

Einwandfreier Leumund notwendig

Im konkreten Fall wurde aber auf die Magistratsabteilung 35 (MA 35) in Wien verwiesen, die für Einbürgerungen zuständig ist. Dort ging aber bisher kein Antrag ein. Ein Problem könnte freilich auch sein, dass für die Einbürgerung ein „einwandfreier Leumund“ verlangt wird.

Atwood habe sich geändert, beteuern seine Anwälte und Menschen aus seiner näheren Umgebung. Er habe mittlerweile Kunst, Literatur und Jus studiert sowie ein Doktorat in Theologie gemacht.