Unis bekommen Möglichkeit für Eintrittstests

Die Hochschulen sollen mit Beginn des Sommersemesters am Montag die Möglichkeit bekommen, für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen einen negativen CoV-Test zu verlangen. Eine entsprechende Regelung soll in der geplanten Novelle zum Universitätsgesetz (UG) rückwirkend beschlossen werden. Umgesetzt wird das voraussichtlich nach den Osterferien Anfang April.

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