FPÖ darf Maurer-Foto nicht mehr verwenden

Das im November 2017 von der nunmehrigen grünen Klubobfrau Sigrid Maurer auf Twitter gepostete Foto, das sie mit Sektglas und Stinkefinger zeigt, darf von der FPÖ nicht mehr verwendet werden, um es als Beleg einer vorgeblich herzlosen und kalten Politik zu nutzen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) schob einer solchen Verwendung einen Riegel vor, berichtet die „Presse“ (Montag-Ausgabe).

Maurer hatte das Foto 2017 nach dem Abschied der Grünen aus dem Parlament gepostet. Die Politikerin hatte bereits damals gesagt, das mit dem Zusatz „to the haters with love“ online gestellte Foto sei eine Botschaft gegen ihre Hassposter gewesen: „Das war keine Verabschiedung, sondern meine Antwort an all jene, die mich seit Tagen mit Hass eindecken“, schrieb sie im November 2017.

Gestern Abend verwies der grüne Klub neuerlich darauf, dass das Foto nicht aus Anlass des Ausscheidens der Grünen aus dem Parlament gepostet wurde, was nun auch aus dem OGH-Entscheid hervorgehe.

Maurer beantragte Sicherungsverfügung

Die FPÖ veröffentlichte im April 2020 auf Facebook ein Bild einer älteren Dame und daneben Maurers Stinkefinger-Foto. „Schluss mit der Verhöhnung unserer Pensionisten, Frau Maurer!“ war daneben zu lesen. Die FPÖ warf Maurer vor, sie empfehle „den von der Coronavirus-Krise gebeutelten Pensionisten und Pensionistinnen, ihre Wertgegenstände in die Pfandleihanstalt zu tragen und sich zu verschulden“.

Maurer beantragte daraufhin eine Sicherungsverfügung, laut der die Freiheitlichen das Foto nicht verwenden dürfen, so die „Presse“. Die beiden ersten Instanzen gaben Maurer recht, ebenso nun der OGH. „Das von der Beklagten verwendete Lichtbild zeigt die Klägerin mit ausgestrecktem Mittelfinger. Es wurde als Reaktion und ‚Antwort‘ auf Hassnachrichten aufgenommen, welche die Klägerin im Zuge einer Debatte um behauptete sexuelle Übergriffe des Peter Pilz erhielt“, heißt es im OGH-Entscheid.

„Man darf niemandem falsche Aussagen in den Mund legen“

Zur Frage, ob es sich um ein zulässiges Bildzitat handelt, erklärte der OGH, in einem solchen Fall müsse das Zitat „erkennbar der Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienen“. Maurer habe das Bild im Zusammenhang mit Hasspostings gemacht, die FPÖ aber habe es zu einem anderen Thema verwendet. Damit wird laut dem OGH der Eindruck erweckt, Maurer befürworte „eine herzlose und kalte Politik“, indem sie bedürftige Pensionisten auf die Verpfändung ihrer letzten Habseligkeiten verweise.

In Wahrheit habe Maurer zur Wiederöffnung der Pfandleihanstalten aber nur erklärt, es gebe viele Leute, die bei einer Bank keinen Kredit mehr bekommen und so auf die Pfandleihhäuser angewiesen seien.

Der OGH schiebe damit der häufigen Verwendung des Stinkefinger-Fotos einen Riegel vor, so Maurers Anwältin, Maria Windhager gegenüber der „Presse“. „Man darf niemandem falsche Aussagen in den Mund legen“, sagte sie.