Korruptionsbekämpfer des Europarates rügen Österreich

Die Antikorruptionsgruppe des Europarates (GRECO) hat Österreich wegen der „unbefriedigenden“ Umsetzung von Empfehlungen im Bereich Gesetzgebung und Justiz gerügt. Nur zwei von 19 Empfehlungen aus dem Jahr 2016 seien in zufriedenstellender Weise umgesetzt worden, heißt es in einem heute veröffentlichten Bericht der Expertengruppe. Österreich muss daher bis spätestens Ende September einen weiteren Fortschrittsbericht vorlegen.

Die Empfehlungen betreffen Maßnahmen gegen Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten. Österreich hatte die schleppende Umsetzung der GRECO-Empfehlungen mit den Turbulenzen der „Ibiza-Krise“ und der Neuwahl danach begründet. Allerdings waren die Empfehlungen bereits im Oktober 2016 von der Expertengruppe beschlossen worden.

Besonders schlecht sieht es im Bereich der Legislative aus, wo es laut GRECO „einen beständigen Mangel an Fortschritten“ gebe, den die Expertengruppe „bedauert“. Konkret werden etwa abgesicherte Regeln für Begutachtungsverfahren und der Beschluss eines Verhaltenskodex für Abgeordnete gefordert, um Interessenkonflikte verschiedenster Art anzugehen.

So gebe es etwa im österreichischen Parlament immer noch keine internen Regeln hinsichtlich der Annahme, Bewertung und Preisgabe von Geschenken, Bewirtungen und anderen Vorteilen.

Kritik an Auswahlverfahren von Richtern

Kritisiert wird von den Expertinnen und Experten etwa auch das Auswahlverfahren für Richterinnen und Richter. So liege etwa die Entscheidung darüber, wer als Richteramtsanwärterin oder -anwärter aufgenommen wird, „in den Händen einer einzigen Person, nämlich des Präsidenten des entsprechenden Oberlandesgerichts“. Weiters gebe es keine Fortschritte hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens für Verwaltungsrichter, was „ein Grund zur Besorgnis“ sei.

Die Arbeitsgruppe war im Jahr 1999 vom Europarat ins Leben gerufen worden, um die Mitgliedsstaaten beim Kampf gegen Korruption zu unterstützen. GRECO setzt dabei auf „Druckausübung durch Kollegen“, also einen von anderen Mitgliedsstaaten betriebenen Evaluierungsprozess. Den Bericht zu Österreich haben GRECO-Vertreterinnen und -Vertreter aus Russland und Liechtenstein verfasst.

Ein Sprecher der Parlamentsdirektion wies darauf hin, dass jüngste Beschlussfassungen in dem Bericht noch nicht berücksichtigt wurden. „Offenbar gab es eine zeitliche Überschneidung“, sagte der Sprecher gegenüber der APA. So sei etwa mittlerweile ein Verhaltenskodex für Abgeordnete vorgelegt worden, und der Entwurf für die Transparenz- und Unvereinbarkeitsbestimmungen liege im Parlament.