Deutsch für Wohnbeihilfe in OÖ verstößt gegen EU-Recht

Die Erfordernis eines Nachweises von Deutschkenntnissen für den Bezug von Wohnbeihilfe in Oberösterreich durch Nicht-EU-Bürger verstößt nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts gegen EU-Recht. In dem Rechtsstreit (C-94/20) geht es um einen türkischen Staatsangehörigen, der zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrscht, aber ohne Sprachprüfung über keinen Nachweis darüber verfügt und keine Wohnbeihilfe mehr bekommt.

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