Nationalrat bringt Pause für Richtwertmieterhöhung auf Weg

Das Aussetzen der gesetzlichen Mietanhebungen wurde heute mit der Beschlussfassung im Bautenausschuss auf den Weg gebracht. Damit wird wegen der CoV-Krise die planmäßige Anhebung von Richtwertmieten um ein Jahr verschoben. Ursprünglich hätte sie per 1. April erfolgen können.

Auf die Aussetzung der Erhöhungen haben sich heute die Mitglieder des Bautenausschusses mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen geeinigt. Nur die Abgeordneten von NEOS sprachen sich gegen die entsprechenden Änderungen im Mietrechts- sowie im Richtwertgesetz aus.

Durch das Aussetzen der Mietenerhöhungen komme es zur Entlastung von rund einer Million Menschen in Mietverhältnissen, hieß es von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen. NEOS sprach hingegen von „Symbolpolitik“ ohne Entlastungseffekt. Die Oppositionspartei sprach sich stattdessen für „treffsichere Unterstützungsleistungen für diejenigen, die sie brauchen“, aus.

Rückkehr zu altem Rhythmus

Normalerweise werden die Richtwertmieten automatisch alle zwei Jahre an die Inflation angepasst. Heuer wäre ursprünglich eine Anhebung der Richtwertmieten um drei Prozent erfolgt, bei den Kategoriemieten um 5,5 Prozent. Nun soll die nächste Richtwertanpassung erst am 1. April 2022 eintreten, hieß es in einer Aussendung der ÖVP.

Danach solle aber wieder zu dem Rhythmus zurückgekehrt werden, der sich aus der bisherigen Rechtslage ergebe. Das bedeute, dass die übernächste Richtwertanpassung nach nur einem weiteren Jahr, nämlich am 1. April 2023 stattfinden soll.

AK erneuert Forderung nach Hilfsfonds

Erfreut zeigte sich die Arbeiterkammer (AK). Das Aussetzen der Mietanhebungen verhindere gleichzeitig auch, dass für rund eine Million Haushalte die Betriebs- und Verwaltungskosten nicht in die Höhe gingen. Denn dafür würden „Kategoriebeträge“ verrechnet, so die AK. Angesichts der Ende März auslaufenden Mietstundungen für Mieten aus dem Frühjahr 2020 forderten AK und Mietervereinigung erneut einen Hilfsfonds für finanzschwache Mieter.