Deutsches Kabinett brachte Lieferkettengesetz auf den Weg

Nach monatelangem Ringen hat die deutsche Regierung heute das Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett habe den unter Federführung des Arbeitsministeriums vorgelegten Entwurf gebilligt, erfuhr Reuters von einem Regierungsvertreter. Große Unternehmen in Deutschland werden damit ab 2023 verpflichtet, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren weltweiten Zulieferern vorzugehen.

Bei Verstößen drohen ihnen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten jährlichen Konzernumsatzes. Ab einem Bußgeld von 175.000 Euro können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Darauf hatten sich in monatelangen Verhandlungen die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Entwicklung verständigt.

Bundestag muss Gesetz noch verabschieden

Betroffen sind ab 2023 Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Deutschland, ab 2024 dann auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten. Somit würde die Neuregelung im ersten Schritt für mehr als 600 Firmen gelten und im zweiten Schritt für weitere knapp 2.900 Firmen.

SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast sagte: „Zum ersten Mal schaffen wir jetzt ein Gesetz zur unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten.“ Für Unternehmen werde eine „Bemühenspflicht“ eingeführt. „Wir wollen, dass es noch in dieser Legislaturperiode kommt“, sagte Mast. Der Bundestag muss das Gesetz noch verabschieden. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.

Greenpeace: Entwurf nur „Phrase“

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte den Entwurf als „Phrase“. Vorstand Martin Kaiser sagte dazu, Umweltschäden würden nur marginal berücksichtigt, und die Zerstörung von Artenvielfalt und die Schädigung des Klimas würden „nicht sanktioniert“. Im parlamentarischen Verfahren müsse der Entwurf nun in ein „wirksames Gesetz“ umgewandelt werden.

Die Organisation Transparency International hatte bereits am Montag kritisiert, dass der Entwurf die Mindestanforderungen an die Korruptionsbekämpfung nicht erfülle. Außerdem dürfe die Regelung nicht auf große Unternehmen beschränkt werden.

SPÖ macht sich für Lieferkettengesetz stark

In Österreich steigt der Druck zur Einführung eines Lieferkettengesetzes. Die SPÖ will dazu einen Gesetzesantrag einbringen, eine Bürgerinitiative startet in Österreich eine Mitmachbewegung. Die EU-Kommission will im Juni einen Gesetzesvorschlag auf EU-Ebene vorlegen. Die SPÖ-Parlamentarierinnen Julia Herr und Petra Bayr stellten heute einen Entschließungsantrag vor, den sie im Umwelt- und Justizausschuss einbringen wollen.

Darin wird eine Sorgfaltspflicht der Firmen gefordert, wonach Konzerne jährlich prüfen müssen, ob ihre Zulieferer alle nötigen Standards einhalten – und wenn nicht, den Zulieferer wechseln. Firmen sollen verpflichtet werden, auch bei Zulieferern Missstände bei Arbeits-, Sozial- und Umweltrechten abzustellen.