VfGH: Finanzministerium muss „Ibiza“-Ausschuss E-Mails liefern

Das Finanzministerium muss dem „Ibiza“-U-Ausschuss E-Mail-Postfächer und bestimmte Dateien namentlich genannter Bediensteter zukommen lassen. Diese Entscheidung gab der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute bekannt. Die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS waren damit mit ihrer Beschwerde erfolgreich. Dabei geht es unter anderem um E-Mails des heutigen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid.

Laut dem VfGH-Erkenntnis sind alle E-Mails an Ministeriumsbedienstete vorzulegen, die von bestimmten Absendern stammen. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hätte begründen müssen, warum er die Informationen für nicht relevant hält und daher die Vorlage verweigert – das sei aber nicht geschehen, hieß es vom VfGH sinngemäß.

Krainer: „Richtungsweisend“

Die Fraktionen wollten unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen ÖVP-Finanzministers Hartwig Löger haben.

Umgehend nach der Veröffentlichung des Erkenntnisses äußerte sich die SPÖ per Aussendung. Kai Jan Krainer, Fraktionschef im „Ibiza“-U-Ausschuss, sprach von einer „richtungsweisenden“ Entscheidung. Damit seien die „Vertuscher in der Regierung“ in die Schranken gewiesen worden. Blümel müsse nun die „bisher rechtswidrig zurückgehaltenen Akten und Unterlagen“ liefern.

Die VfGH-Entscheidung werde es auch für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) „sehr schwermachen, weiter dem Parlament die dem U-Ausschuss zu Recht zustehenden Akten und Unterlagen zu verweigern“, so Krainer.

Krisper: ÖVP kann Aufklärung nur bremsen, aber nicht stoppen

Die Entscheidung des VfGH zeige, dass die ÖVP die Aufklärung nur bremsen, aber nicht stoppen könne, so NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper. Im Sinne der Steuerzahler wäre, „würde die ÖVP endlich einsehen, dass ihre Vertuschungsversuche spätestens beim Verfassungsgerichtshof ein Ende finden“.