Deutschland streicht „Rasse“-Begriff aus Grundgesetz

Der Begriff „Rasse“ soll aus dem deutschen Grundgesetz gestrichen werden – nun ist auch klar, wie das geschehen soll: Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) einigten sich darauf, stattdessen ein Verbot der Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“ in Artikel 3 der Verfassung zu verankern. Das bestätigten Sprecher beider Ministerien heute in Berlin. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.

Die neue Formulierung sei von allen diskutierten die beste, zitierte der „Spiegel“ Seehofer. Die Einigung zeige, dass die Regierung im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus handlungsfähig sei.

Die Koalition hatte im Herbst beschlossen, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu tilgen, weil er auch in der Verbotsformulierung von der Existenz und Unterscheidbarkeit menschlicher Rassen ausgeht. Der Sprecher des Justizministeriums sagte, der entsprechende Gesetzesentwurf sei mit Seehofer akkordiert.