Kurz-Strache-SMS auf Stufe „eingeschränkt“ zurückgestuft

Die dem „Ibiza“-U-Ausschuss übermittelten Chatverläufe zwischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sind doch nicht ganz „geheim“. Das Justizministerium hat die Geheimhaltungsstufe von 3 auf 1 zurückgenommen: Damit sind die Chats als „eingeschränkt“ klassifiziert und können – ausgenommen nur heikle Teile – auch in öffentlicher Sitzung besprochen werden.

Der Meinung, dass die Chats mit Stufe 3 zu klassifizieren wären, waren sowohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch die Oberstaatsanwaltschaft, teilte das Justizministerium gestern in einer Aussendung mit. Aber „aufgrund eines Versehens der übermittelnden Behörde“ sei „bedauerlicherweise“ die nötige Bekanntgabe der Gründe für die Klassifizierung unterblieben. Also habe die Sektion V (Einzelstrafsachen) selbst eine Sichtung durchgeführt.

„Diese Prüfung führte zum Ergebnis, dass die Preisgabe der in den Unterlagen enthaltenen Informationen nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz nicht die Gefahr einer Schädigung der im Sinn des Gesetzes geschützten Interessen schaffen würde“, berichtete Ministeriumssprecherin Christina Ratz. Daher habe man die Unterlagen mit Stufe 1 („eingeschränkt“) eingestuft. Die Chats seien dem Parlament vorgelegt worden. Die Opposition hatte die Einstufung der Kurz-Strache-SMS als „geheim“ scharf kritisiert.