Koalition brachte Antrag auf Teilverbot von Glyphosat ein

Die türkis-grüne Koalition hat heute im Parlament einen Antrag auf das Teilverbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat eingebracht – im Mai soll darüber abgestimmt worden. Vorgesehen ist, dass Glyphosat bei sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung und Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht eingesetzt werden darf. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen.

Ein Totalverbot von Glyphosat ist nach derzeitigem EU-Recht nur sehr schwierig zu erreichen: Laut dem EU-Rechtsexperten Walter Obwexer ist ein nationaler Alleingang nur unter zwei Bedingungen möglich: Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren.

Und es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt und Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. Der Experte sah keine dieser beiden Voraussetzungen als erfüllbar. Was aber sehr wohl möglich ist, ist der Beschluss eines – durchaus sehr breiten – Anwendungsverbots von Glyphosat.

„Mit dem Teilverbot gelingt uns der erste Schritt zum EU-weiten Totalverbot von Glyphosat. Hiermit wird der Verkauf des Pestizids in Österreich an private Anwender untersagt. So verschwindet Glyphosat endgültig aus den Regalen der Baumärkte. Wir wollen ein Verbot, das nicht kurze Zeit später von Höchstgerichten wieder aufgehoben wird und dann in die Hände der Pestizidhersteller spielt“, sagte Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen.

Glyphosatverbot in Kraft getreten

„Die EU-Kommission hält in ihrer Stellungnahme unmissverständlich fest, dass ein nationales Totalverbot nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist. Österreich wird die Bemerkungen berücksichtigen, und genau das machen wir mit diesem Schritt“, betonte unterdessen ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser.

In Österreich hätte das im Sommer 2019 vom Nationalrat ohne die Stimmen der ÖVP beschlossene Glyphosatverbot mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten sollen. Die damalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein machte das Gesetz wegen eines Formalfehlers aber nicht kund, da der Entwurf der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden hätte müssen, was dann im Mai 2020 nachgeholt wurde – daraufhin folgte die Stellungnahme der EU.