Auto vor einer Kurve
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Verschärfungen

Das Raserpaket im Detail

Der Ministerrat hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket gegen Raserinnen und Raser beschlossen. Es soll teils noch vor dem Sommer in Kraft treten. Mit Jahresende vorgesehen ist die Beschlagnahmung der Autos von Raserinnen und Rasern. Die im Vorjahr angekündigte Senkung der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen kommt ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt nicht.

Eigentlich hatte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Herbst 2020 noch angekündigt, dass künftig die Grenzwerte für die Abnahme der Lenkberechtigung um je zehn km/h gesenkt werden. Die Grenze wäre dann innerorts bei 30 und außerorts bei 40 km/h gelegen – mit einer Entzugsdauer von zwei Wochen.

Im nunmehr präsentierten Maßnahmenpaket ist dieser Punkt nicht mehr enthalten. Nicht umgesetzt wird auch das ursprünglich geplante Vorhaben, Rasen als Vormerkdelikt einzuführen. Das wäre für Tempoüberschreitungen von zehn km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug vorgesehen gewesen.

Im Folgenden die bekannten Details zum Fünfpunkteplan:

  • Der Strafrahmen für Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit soll von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht werden.
  • Verdoppelung der Mindestentzugsdauern bei Geschwindigkeitsübertretungen: Im Ortsgebiet bei mehr als 40 km/h und im Freiland bei mehr als 50 km/h beträgt die Entzugsdauer künftig einen Monat. Im Wiederholungsfall erhöht sich der Entzug auf bis zu drei Monate. Überschreitungen von mindestens 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h im Freiland gelten als Vergehen unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Geahndet wird das mit sechs Monaten Führerscheinentzug und Nachschulung.
  • Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf vier Jahre
  • Illegale Straßenrennen werden ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft: sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall verkehrspsychologische Untersuchung.
  • Beschlagnahme des Fahrzeuges in besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen, sie muss erst im Detail ausgearbeitet werden. So kann es sein, dass Fahrzeuge temporär eingezogen oder dauerhaft beschlagnahmt werden können.