Polen und Ungarn klagen gegen Rechtsstaatsklausel

Neben Polen klagt auch Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die neu geschaffene Möglichkeit, EU-Gelder bei Rechtsstaatsverstößen zu kürzen. Eine Regelung, „die ernsthaft die Rechtssicherheit verletzt“, könne nicht in Kraft bleiben, schrieb Justizministerin Judit Varga auf Facebook.

Der EuGH bestätigte heute den Eingang der Klagen. Sie werden nach einer Vereinbarung der EU-Mitgliedsstaaten dazu führen, dass der Sanktionsmechanismus vorläufig nicht angewendet wird.

Seit Jahresbeginn in Kraft

Der Rechtsstaatsmechanismus war nach langem Ringen auf dem EU-Gipfel im Dezember verabschiedet worden und ist seit dem 1. Jänner in Kraft. Er kann zur Kürzung oder Streichung von EU-Geldern führen, wenn ihre ordnungsgemäße Verwendung durch Rechtsstaatsdefizite beeinträchtigt wird.

Polen und Ungarn hatten sich heftig gegen die Regelung gewehrt. Sie blockierten wegen des Streits über Wochen ein billionenschweres Finanzpaket aus dem EU-Haushalt und dem CoV-Hilfsfonds.

Ein Kompromiss wurde durch eine erläuternde Erklärung erzielt. In ihr wurde Warschau und Budapest zugesichert, dass zunächst keine Kürzungen von EU-Geldern erfolgen, wenn sie Klage vor dem EuGH gegen die Regelung einreichen. Mit den nun eingereichten Klagen wird der Rechtsstaatsmechanismus voraussichtlich nicht vor 2022 zur Anwendung kommen.