Kulturschaffende reichten Verfassungsklage ein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob der anhaltende Kultur-Lockdown im Widerspruch zur garantierten Freiheit der Kunst steht und tatsächlich ein gelindes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus darstellt.

Eine entsprechende Verfassungsklage der „Florestan-Initiative“, die von Pianist und Intendant Florian Krumpöck mit initiiert wurde, wurde nun in Form von Individualanträgen eingereicht.

Unter den zehn Individualantragstellerinnen und -antragstellern finden sich laut einer Aussendung unter anderen die Schauspielerin Nina Proll, die Sängerin Angelika Kirchschlager, der Kabarettist Alfred Dorfer und die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerot.

„Mittlerweile untermauern eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien die Wirksamkeit der Präventionskonzepte von Kultureinrichtungen und legen damit eine Öffnung nahe“, heißt es dazu. Auch praktische Beispiele wie aus dem seit Monaten geöffneten Teatro Real Madrid würden aufzeigen, „dass ein ernstzunehmender gesundheitspolitischer Umgang sich mit Öffnungsszenarien für die Kultur durchaus vereinbaren lässt“.