RH fordert Verfassungsgesetz zu Transparenzdatenbank

Das Finanzministerium weiß nach wie vor nicht, ob die Länder ihre Förderungen vollständig an die Transparenzdatenbank melden. Das kritisiert der Rechnungshof (RH) in einem heute vorgelegten Bericht für die Jahre 2015 bis 2020.

Außerdem kritisieren die Prüfenden, dass die Länder nach wie vor nicht verpflichtet sind, neben den Förderangeboten auch die ausgezahlten Beträge einzumelden. Daher fordern sie ein Verfassungsgesetz zur „kompetenzrechtlichen Absicherung“ der Datenbank.

Derzeit beruht die Transparenzdatenbank auf einem Bund-Länder-Vertrag. Zwar melden die Länder ihr Förderangebot ein, ob die Angaben vollständig sind, ist nach Angaben des RH aber nicht nachvollziehbar. Sie fordern das Finanzministerium daher auf, von den Ländern eine jährliche Vollständigkeitserklärung einzufordern. Dort sollen nicht gemeldete Förderungen benannt und begründet werden.

Noch kein Gesetzesentwurf

Noch schlechter ist die Übersicht über die tatsächlich durchgeführten Zahlungen. Diese werden von den Ländern freiwillig beziffert, wobei Oberösterreich vergleichsweise viel, Wien, Kärnten und das Burgenland wenig melden. Für die Öffentlichkeit laufend einsehbar sind die ausgezahlten Fördersummen nicht. Die Gemeinden führen laut RH gar keine freiwilligen Einmeldungen durch.

Der RH hat daher bereits 2017 die Absicherung der Transparenzdatenbank über eine Verfassungsbestimmung gefordert. Dem nun aktualisierten Bericht zufolge hat das Finanzministerium zwar Schritte zur Vorbereitung eines solchen Gesetzes unternommen. Vorgelegt hat Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) einen entsprechenden Gesetzesentwurf allerdings noch nicht.