Nehammer: Demos „nicht aus Willkür untersagt“

Die von Gegnern und Gegnerinnen der Pandemiemaßnahmen angemeldeten Demonstrationen werden laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) nicht willkürlich untersagt. „Es wird immer im Einzelfall geprüft und nicht in Bausch und Bogen beurteilt“, sagte er im Gespräch mit der APA. Zudem treffe die Sicherheitsbehörde die Entscheidung ausschließlich „in enger Abstimmung“ mit der Gesundheitsbehörde, betonte der Innenminister.

„Keine Versammlung wird aus Willkür untersagt, sondern weil die Gesundheitsbehörde Bedenken äußert“, so Nehammer. Für die Entscheidung würden auch immer die Erfahrungen der vergangenen Demonstrationen herangezogen. Die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen, sei ebenfalls „keine willkürliche Maßnahme“, sondern dazu da, „uns zu schützen“, argumentierte der Innenminister. Nicht zuletzt, weil die Infektionszahlen steigen und vermehrt Mutationen grassierten. „Das allein sind die Grundlagen der Beurteilung“, erklärte er.

Versammlungsfreiheit „wichtig“

Nach den teils aus dem Ruder gelaufenen Demonstrationen der vergangenen Woche rechnet Nehammer diesmal mit einem ruhigen Wochenende. Sorge bereitet Nehammer nach wie vor die „leider sehr ungute Entwicklung“, dass Rechtsextreme sich unter die Demos mischten und Bürger missbrauchten, „die ihre Sorgen und Nöte äußern“. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei wichtig, es dürfe aber nicht missbraucht werden. „Die Versammlungen müssen friedlich und unter größtmöglichen Schutz ablaufen.“

Jeder Einsatz werde evaluiert und analysiert. Danach werde besprochen, was man besser machen kann, so Nehammer: „Den besten Einsatz gibt es aber nie.“ Den Vorwurf der FPÖ, dass die Polizei am vergangenen Samstag mit einer Einkesselung der Demonstrierenden für eine Eskalation gesorgt habe, nannte der Innenminister "mehr als „zynisch“. Ziel sei es gewesen, nach der Beendigung der Versammlung einen neuerlichen Demozug durch die Innenstadt zu verhindern. Ein barrierefreier Abzug sei für die Teilnehmer möglich gewesen. Erst als sich das Geschehen anders entwickelt habe, habe man polizeiliche Maßnahmen setzen müssen.