CoV-Hilfen: 33,5 Milliarden Euro zugesagt oder ausbezahlt

Das Finanzministerium hat eine Zwischenbilanz der Coronavirus-Wirtschaftshilfen gezogen. Seit Beginn der Krise vor einem Jahr wurden zahlreiche Hilfsinstrumente erstellt, um die österreichische Wirtschaft in der Krise zu unterstützen – vom Ausfallsbonus über Kurzarbeit bis zum Fixkostenzuschuss. Bis zum 12. März wurden dafür laut Finanzministerium 33,539 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt oder ausbezahlt.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erklärte in einer Aussendung, dass die Hilfsmaßnahmen laufend verbessert wurden, mittlerweile funktioniere es „sehr gut“. Man sei auch zu weiteren Zahlungen bereit: „Wenn es mehr Geld braucht, wird es das geben. Das können wir uns aufgrund der guten wirtschaftspolitischen Daten und der soliden Budgetpolitik der Vergangenheit leisten.“

Mehr als zehn Mrd. für Kurzarbeit

Von den bisher zugesagten oder auch ausbezahlten Hilfen entfallen 10,849 Milliarden auf die Kurzarbeit, 7,072 Milliarden auf Garantieübernahmen und 5,545 Milliarden auf Steuerstundungen (Einkommen- und Körperschaftssteuer, Zahlungserleichterungen).

Für Soforthilfe sind 3,648 Milliarden Euro, für Umsatzersatz 3,059 Milliarden, für den Härtefallfonds 1,221 Milliarden und für den Fixkostenzuschuss (I und II) 776 Millionen Euro zugeordnet.

Ein Teil der genehmigten Hilfen wird nicht ausbezahlt werden, etwa bei der Kurzarbeit: Hier sind von den zugesagten 10,849 Milliarden Euro bisher 6,673 Milliarden vom AMS ausbezahlt. Die Abrechnung der Kurzarbeit erfolgt im Nachhinein, manche bereits genehmigte Anträge werden nicht umgesetzt. Auch bei den Steuerstundungen und Garantieübernahmen werden nicht alle Genehmigungen schlagend werden, erwartet das Ministerium.

Ein Großteil der Anträge bezieht sich auf Hilfen bis 9.999 Euro, etwa fallen beim Ausfallsbonus 81 Prozent in diese Kategorie, beim Fixkostenzuschuss I 82 Prozent, beim Umsatzersatz Dezember 82 Prozent und beim Umsatzersatz November 71 Prozent. Die Top-Drei-Branchen beim Ausfallsbonus sind: Beherbergung und Gastronomie (35 Prozent der ausbezahlten Anträge), Handel und körpernahe Dienstleistungen (je 15 Prozent der ausbezahlten Anträge).