„Veranstaltungsregel“ wird wieder geändert

Die teils scharf kritisierten Änderungen in den CoV-Gesetzen werden nach kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren doch noch geändert. Was jenen Passus angeht, wonach eine Veranstaltung schon ab dem Zusammenkommen von vier Personen besteht, werden nun bis zu sechs minderjährige Kinder ergänzt, und es kommt eine Befristung. Das geht aus einer Aussendung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor.

Die Regelung zum Zusammenströmen von Gruppen ab vier Personen wird nun im Covid-19-Maßnahmengesetz und nicht im Epidemiegesetz verankert und gilt damit befristet und ausschließlich für Rechtsakte in Zusammenhang mit der CoV-Krise.

Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden. Zudem sieht der aktuelle Entwurf eine zeitliche Beschränkung von zehn Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft, der aber ohnehin weiter nicht kontrolliert werden darf.

Testpflicht etwas gelockert

Zudem wird die Testpflicht für bestimmte Berufsgruppen insofern gelockert, als in Ausnahmefällen eine FFP2-Maske als Alternative bleibt. Bezüglich der Testverpflichtung beispielsweise für Pädagoginnen und Pädagogen und Beamtinnen und Beamte mit Kundenkontakt wurden „medizinische oder faktische Testhindernisse“ als Faktoren aufgenommen, die zu berücksichtigen seien.

Änderungen gibt es auch bei den Ausgangsregeln. Kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren sollten bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung aufgrund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Das wird nun im Grundsatz wieder darauf zurückgeführt, dass ein Kollaps der Gesundheitsversorgung Voraussetzung für die Beschränkungen ist.

Die Oppositionsparteien FPÖ und NEOS zeigten sich mit den Änderungen unzufrieden. Für FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ist „der totalitäre Grundtenor“ in den Gesetzen geblieben. Entrüstet reagierte auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker: „Diese Gesetze sind eine Zumutung für jeden Bürger und jede Bürgerin in diesem Land. Die neue Fassung der Novelle ist zum Fremdschämen.“