Teil von Homeoffice-Gesetz passierte Sozialausschuss

Der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets hat heute den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stimmten dafür, NEOS dagegen. Damit die neuen Bestimmungen wie geplant am 1. April in Kraft treten können, müssen der Nationalrat und der Bundesrat noch im März grünes Licht geben.

Der Nationalrat wird voraussichtlich am 25. März über das arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Paket beraten. Bereits Ende Februar hatte der Nationalrat den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen.

Lob und Kritik

Das Gesetz liege zwar etwas spät vor, es sei aber ein recht guter Wurf geworden, so die SPÖ-Abgeordneten Verena Nussbaum und Christian Drobits laut Parlamentskorrespondenz. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch bewertete das Gesetz „im Großen und Ganzen positiv“.

Die Rahmenbedingungen seien sinnvoll und gut geregelt, ohne dass diese ein Hemmschuh für individuelle Vereinbarungen seien, sagte ÖVP-Abgeordnete Gertraud Salzmann. Für den Grünen-Politiker Markus Koza wird das Gesetz nicht alle Probleme des mobilen Arbeitens lösen. Es sei aber ein sinnvolles Instrument.

NEOS kritisierte das Homeoffice-Paket. Weiter am Leben vorbei könne man ein Gesetz nicht schreiben, sagte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker.

Früheres Überbrückungsgeld für Bauarbeiter

Auch das neue Landarbeitsgesetz sowie eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) passierten den Sozialausschuss. Die Novelle beruht über weite Strecken auf einer Sozialpartnervereinbarung und wurde auf Basis eines gemeinsamen Antrags von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Es wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Überbrückungsgeld – eine Art Frühpension für am Bau beschäftigte Personen – bereits ab dem 58. Lebensjahr zu beziehen und den Anspruch auf diese Leistung bei erneuter Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber einmalig zu unterbrechen.