Lugner fordert Zweckbestimmung für Fixkostenzuschuss

Die Frage, ob ein Betrieb, der wegen der Coronavirus-Krise keinen oder nur wenig Umsatz machen konnte, für diese Zeit Miete für seine Geschäftsflächen zahlen muss, ist nach wie vor ungeklärt.

Mehrere Gutachten hatten in den vergangenen Wochen die Position der Mieterinnen und Mieter bestärkt. Heute bezog dagegen der ehemalige Wiener Baumeister Richard Lugner Stellung für die Seite der Vermieterinnen und Vermieter und forderte, dass das Gesetz um eine Zweckbestimmung für den Fixkostenzuschuss ergänzt werden soll.

„Es kann nicht überall der Vermieter verantwortlich sein“, sagte Lugner bei einer Pressekonferenz. „Man muss damit rechnen, dass ein Betrieb nicht immer gleich gut läuft.“ Es gebe so etwas wie ein Betriebsrisiko.

Um die Mieterinnen und Mieter zu unterstützen, habe der Staat ja auch mehrere Hilfsleistungen, unter anderem auch den Fixkostenzuschuss, eingeführt. Für die Vermietenden sehe das Covid-19-Gesetz aber keinen Ersatz vor – eben weil laut Lugner davon ausgegangen wird, dass vom Fixkostenzuschuss die Miete bezahlt wird und dann für die Vermieter nichts mehr zu tun sei. Was im Covid-19-Gesetz fehle, sei eine Zweckbestimmung für die Hilfszahlungen, so Lugner. Die Regierung müsse dies nachholen, so seine Forderung.