Einreiseverordnung wird bis Ende Mai verlängert

Die aktuell geltende Einreiseverordnung wird bis einschließlich 31. Mai verlängert. Das teilte das Gesundheitsministerium gestern mit. Seit 10. Februar müssen Einreisende zusätzlich zur Registrier- und Quarantänepflicht auch ein negatives CoV-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dieses bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 24 Stunden – ein Test nachzumachen.

Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Der Zeitpunkt der Abstrichnahme darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden zurückliegen, bei einem Antigen-Test nur 48 Stunden. Für Pendler gilt, dass alle sieben Tage ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss – dies gilt sowohl für molekularbiologische als auch Antigen-Tests.

Auch Landeverbote verlängert

Auch das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus Brasilien und Südafrika wurde erneut um zwei Wochen verlängert und ist nun vorerst bis 4. April in Kraft, wie das Verkehrsministerium mitteilte. Die Verbote waren erlassen worden, um die Verbreitung von Virusmutationen einzudämmen bzw. zu verhindern. Das Landeverbot für Flüge aus Großbritannien läuft hingegen am Sonntag aus und wird nicht verlängert.

Maßnahmen wie „flächendeckendes Testen und die voranschreitenden Impfungen“ würden nun ein Aufheben des Verbots für Großbritannien möglich machen, sagte der Staatssekretär im Verkehrs- und Klimaministerium, Magnus Brunner (ÖVP). Brunner hatte die Landeverbote in der Vergangenheit kritisiert.

Das Landeverbot für Großbritannien trat am 21. Dezember des Vorjahres in Kraft, am 28. Dezember folgte jenes für Südafrika, Passagierflugzeuge aus Brasilien dürfen seit 25. Jänner nicht mehr in Österreich landen.