Mails ausständig: Krainer wandte sich an VfGH

Der Fraktionsvorsitzende im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, ersucht in einem Brief den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, um die Exekution des Urteils gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wegen der Lieferung ausstehender E-Mails. SPÖ, NEOS und FPÖ hatten diese mit einer Beschwerde beim VfGH urgiert und recht bekommen. Das Finanzministerium ließ aber die Frist von zwei Wochen verstreichen und blieb trotz Urteils säumig.

Beschwerde wegen unvollständiger Aktenlieferung

Die Oppositionsparteien hatten sich mit einer Beschwerde wegen unvollständiger Aktenlieferungen an den VfGH gewandt. Dieser hielt in einem vor zwei Wochen veröffentlichten Erkenntnis fest, dass die Daten – darunter E-Mails des heutigen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid – vorgelegt werden müssen. Wie Krainer in dem der APA vorliegenden Brief schreibt, sei „trotz Ablauf von zwei Wochen seit der Zustellung des Erkenntnisses bis zum heutigen Tag keine Aktenvorlage durch den Bundesminister für Finanzen erfolgt“.

Grabenwarter soll daher „beim Herrn Bundespräsidenten die Exekution gegen den Bundesminister für Finanzen“ beantragen, verlangt Krainer in dem Schreiben. Gemäß Bundesverfassung obliege nämlich in derartigen Fällen dem Bundespräsidenten die Exekution. Der Antrag darauf ist vom VfGH beim Bundespräsidenten zu stellen.

Mehrere Postfächer

Die Oppositionsparteien wollen unter anderem die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) im U-Ausschuss sehen. Dabei soll es sich um mehrere tausend E-Mails handeln.