Deutschland verschärft Lockdown über Ostern

Angesichts steigender CoV-Infektionszahlen geht Deutschland über Ostern in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr. Von 1. April bis einschließlich 5. April, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben stark heruntergefahren werden. Das beschlossen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in der Nacht. Der Lockdown wird insgesamt bis zum 18. April verlängert.

Gründonnerstag und Karsamstag werden einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. Nur am Karsamstag soll demnach der Lebensmittelhandel im engeren Sinne geöffnet bleiben. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Kirchen sollen nur online feiern

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, zu Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.

Für deutsche Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Sie soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland gemacht werden.

Über elf Stunden um Regelung gerungen

Vorausgegangen war die schwierigste Verhandlungsrunde von Deutschlands Kanzlerin und Länderregierungschefs seit dem Ausbruch der Pandemie. Mehr als elf Stunden lang wurde verhandelt – wegen eines Streits über sogenannten „kontaktarmen Urlaub“ im eigenen Bundesland war die große Runde allerdings stundenlang unterbrochen.

Angesichts des exponentiellen Wachstums der Infektionen wurde weiters beschlossen, dass die Anfang März vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt werden müsse. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner sollen die Landkreise weitergehende Schritte umsetzen. Als Möglichkeit genannt werden unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen oder die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder konsequente Maskentragen erschwert sind.