Rechtsstaatsmechanismus: Parlament droht mit Klage

Das EU-Parlament will der Europäischen Kommission mit einer Klage drohen, weil sie den Rechtsstaatsmechanismus im Gemeinschaftshaushalt noch nicht zur Anwendung gebracht hat. Das Parlament betrachte das als „Untätigkeit“, heißt es in einem Entschließungsentwurf, der heute vorbereitet wurde.

Sollte die Brüsseler Behörde ihren Verpflichtungen bis zum 1. Juni nicht nachkommen, werde das Parlament Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen.

Der Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang 2021 in Kraft und berechtigt die Kommission, den Mitgliedsstaaten bei rechtsstaatlichen Verfehlungen zulasten des Gemeinschaftshaushalts EU-Mittel zu kürzen. Im Fokus standen in diesem Zusammenhang bisher vor allem Polen und Ungarn, die seit Jahren in Brüssel wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundwerte am Pranger stehen.

Polen und Ungarn wehrten sich gegen Mechanismus

Der von Konservativen, Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken eingereichte Entschließungsantrag nennt bisher keine bestimmten Länder. Ein Änderungsantrag von linken Abgeordneten fordert die Kommission aber auf, aus eigenen Untersuchungen zur „Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn und Polen Schlussfolgerungen zu ziehen und der ungarischen und polnischen Regierung unverzüglich eine Mitteilung zu übermitteln“.

Warschau und Budapest hatten sich gegen den Rechtsstaatsmechanismus gewehrt und dabei über Wochen ein billionenschweres Finanzpaket aus dem EU-Haushalt und dem CoV-Hilfsfonds blockiert. Schließlich stimmten sie zu, nachdem die Staats- und Regierungschefs zugesichert hatten, dass Kürzungen von EU-Geldern erst erfolgen würden, nachdem der EuGH das Instrument rechtlich geprüft habe. Die entsprechenden Klagen reichten die beiden Länder vergangene Woche ein.

Im Entschließungsentwurf, über den morgen abgestimmt werden soll, führen die Abgeordneten nun an, „dass Klagen vor dem EuGH (…) keine aufschiebende Wirkung haben“.