Ausgangsbeschränkungen verlängert, Hundeschulen offen

Die derzeit geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie sind gestern im Hauptausschuss des Nationalrates formal bis 3. April verlängert worden. Die entsprechende Verordnung wurde mit Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen.

Daneben bringt die Novelle einige kleinere Änderungen. So dürfen etwa Hundeschulen im Freien öffnen, Begleitpersonen von Minderjährigen beim Besuch bei Gesundheitsdienstleistern werden von der Testpflicht befreit. Für bettenführende Krankenanstalten gilt diese Erleichterung nicht.

Für Betreiber von Einrichtungen der Tagesstrukturen im Behindertenbereich wird klargestellt, dass dort die für Kundenbereiche üblichen Vorschriften nur eingeschränkt gelten. So müssen etwa pro Person nicht 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, auch darf u. a. der Abstand von zwei Metern unterschritten werden, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.