Exekutionsrechtsreform zum Beschluss im Ministerrat

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) legt dem Ministerrat heute eine Reform des Exekutionsrechts vor. Sie soll einerseits Exekutionen auf Forderungen und Vermögensrechte wesentlich erleichtern, andererseits eine Verbesserung für gewaltbetroffene Frauen bringen: Die in der Coronavirus-Pandemie geschaffene Möglichkeit der Vertretung durch Opferschutzeinrichtungen wird zum Dauerrecht.

Im Exekutionsrecht sind auch die einstweiligen Verfügungen geregelt. Diese – betreffend ein Betretungsverbot – sind auch ein wesentliches Instrument zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Im ersten Coronavirus-Lockdown wurde die Möglichkeit geschaffen, dass – mit entsprechender Vollmacht – Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen im Namen Betroffener den Antrag (auch im Elektronischen Rechtsverkehr) bei Gericht einbringen können.

Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen

Da gewaltbetroffene Frauen häufig nicht wagen, vor Gericht zu gehen, war das für sie generell eine deutliche Erleichterung. „Es ist mir persönlich ein besonderes Anliegen, dass wir mit dieser Maßnahme den Gewaltschutz weiter ausbauen und damit betroffenen Frauen auch nach der Pandemie wirksam helfen können“, so Zadic in einer schriftlichen Stellungnahme zu ihrem Gesetzesentwurf.

Der Großteil der Reform betrifft die Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen und soll, so Zadic, Schuldner, Gläubiger und Kleinunternehmen besserstellen: „Das reformierte Exekutionsrecht ist ein modernes Gesetz, das versucht, die Ansprüche für ein gerechtes Miteinander von Gläubigern und Schuldnern, auch bei verschiedenen Interessenlagen, zu berücksichtigen.“